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Ziele und Ausrichtungen

Ziele und Ausrichtungen

Die NRP unterstützt das Berggebiet, den weiteren ländlichen Raum und die Grenzregionen bei der Bewältigung des Strukturwandels und will die Wettbewerbsfähigkeit dieser Räume nachhaltig verbessern. Sie basiert auf drei strategischen Ausrichtungen. Hauptpfeiler bildet die Förderung von Initiativen, Programmen oder Projekten.

Ziel

Mit der NRP unterstützen Bund und Kantone das Berggebiet, den weiteren ländlichen Raum und die Grenzregionen bei der Bewältigung des Strukturwandels. Als Programm der Standortförderung unterstützt die NRP Initiativen, Programme und Projekte, die das Unternehmertum fördern, die Innovationsfähigkeit der KMU sowie die regionale Wertschöpfung steigern und auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit dieser Räume nachhaltig erhöhen. Damit leistet die NRP einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Zielgebieten. Indirekt trägt die NRP dazu bei, die dezentrale Besiedlung in der Schweiz zu erhalten und regionale Disparitäten abzubauen. 

Der wie die NRP im Jahr 2008 in Kraft getretene nationale Finanzausgleich (NFA) entlastet die Regionalpolitik von der Finanzierung von Basisinfrastrukturen. Deshalb kann sich die NRP auf Initiativen, Programme und Projekte konzentrieren, die regionale Entwicklungspotenziale nutzen.

Ziele und Wirkungszusammenhang der NRP

Ziele und Wirkungszusammenhang der NRP


Ausrichtungen

Die NRP umfasst drei sich ergänzende strategische Ausrichtungen:

Ausrichtung 1 – Projektförderung:
Hauptpfeiler der NRP bildet die direkte Förderung von Initiativen, Programmen und Projekten sowie von wertschöpfungsorientierten Infrastrukturvorhaben. Zu diesem Zweck gewähren Bund und Kantone Finanzhilfen und Darlehen. Die operative Verantwortung für die Umsetzung der Ausrichtung 1 liegt bei den Kantonen.
Neben kantonalen und kantonsübergreifenden Projekten werden über die Ausrichtung 1 im Rahmen von Interreg A auch grenzüberschreitende Projekte gefördert.
Ausrichtung 2 – Koordination Sektoralpolitiken:
Ausrichtung 2 strebt als flankierende Massnahme die Abstimmung der Regionalpolitik mit weiteren raumrelevanten Politiken des Bundes an. Ziel ist es, die Mittel und Massnahmen zu koordinieren und Synergien zu nutzen. Die Federführung für Ausrichtung 2 liegt beim Bund.
Über die Ausrichtung 2 unterstützt der Bund auch die Teilnahme von Schweizer Projektpartnern an den ETZ-Programmen Interreg B (transnationale Zusammenarbeit), URBACT und ESPON.
Das Pilotprogramm Handlungsräume Wirtschaft (PHR), das von 2016 – 2019 stadt-land-übergreifende wirtschaftsorientierte Projekte in den Handlungsräumen gemäss Raumkonzept Schweiz unterstützte, wurde ebenfalls im Rahmen der Ausrichtung 2 umgesetzt.
Ausrichtung 3 – Wissenssystem:
Zentrale Massnahme der Ausrichtung 3 ist die nationale Netzwerkstelle regiosuisse. Im Auftrag des Bundes betreibt regiosuisse ein umfassendes Wissensmanagement zur NRP und zur Regional- und Raumentwicklung und fördert die Qualifizierung und Vernetzung der an der Umsetzung der NRP-, der Agglomerationspolitik (AggloPol) und der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete (P-LRB) beteiligten Akteurinnen und Akteure. Über Ausrichtung 3 werden zudem Grundlagenarbeiten und Pilotprojekte zur Weiterentwicklung der NRP unterstützt. Verantwortlich für die Ausrichtung 3 ist der Bund.
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