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Bund will Härtefallprogramme der Kantone rasch unterstützen und eröffnet Vernehmlassung zur Härtefallverordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die Verordnung über Härtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt und damit die Eckdaten für die Unterstützung kantonaler Programme durch den Bund festgelegt. Damit ist der Weg frei für eine rasche Umsetzung: Der Bund will sich an kantonalen Massnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur Hälfte beteiligen. Aufgrund der Dringlichkeit dauert die Vernehmlassung lediglich 10 Tage.

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