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Konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen: 100 Mio für vorgezogene Investitionen in Basisinfrastrukturen

Der Bundesrat hat die zweite Stufe von Massnahmen zur Stützung der Wirtschaftslage in der Schweiz beschlossen. Er schlägt im Rahmen eines Nachtragskredits zum Voranschlag 2009 dem Parlament vor, zusätzliche Ausgaben in Höhe von 700 Millionen Franken zu tätigen. Davon entfallen CHF 100 Mio. auf vorgezogene Neueinlagen in den Fonds für Regionalentwicklung.

Auszug aus der Botschaft des Bundesrats vom 11.2.2009 ans Parlament:

Inhalt der Massnahme

Das Bundesgesetz über Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006 sieht in Artikel 7 die Förderung von Infrastrukturvorhaben mittels zinsgünstiger oder zinsloser Darlehen vor. Der Anwendungsbereich wurde mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) im Vergleich zur früheren Investitionshilfe (IHG) eingeschränkt auf die Förderung von wertschöpfungsnahen Projekten. Der Bundesrat beabsichtigt, nebst der Unterstützung wertschöpfungsorientierter Infrastrukturen vorübergehend auch wieder die Mitfinanzierung vorgezogener Investitionen in Basisinfrastrukturen ins Auge zu fassen. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich unter den über 9‘000 Projekten, die zwischen 1975 und 2007 gestützt auf das Investitionshilfegesetz mit 3,3 Milliarden Franken Bundesdarlehen gefördert wurden, etliche befinden, die ohne zeitraubende Planungs-, Projektierungs- und Genehmigungsverfahren erneuert werden könnten.

Der Nachtragskredit für Stabilisierungsmassnahmen wird in der Frühlingssession (2. bis 20. März 2009) im Parlament behandelt.

Wie im Rahmen der NRP wird die Umsetzungsverantwortung für diese Sondermassnahmen von den Kantonen getragen werden müssen. Das SECO hat den NRP-Fachstellen der Kantone vorgeschlagen, das Vorgehen am 15. April 2009 gemeinsam zu besprechen.

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