Die Plattform für Regionalentwicklung in der Schweiz

Interreg

Grenzübergreifende Zusammenarbeit in Europa

1990 lancierte die Europäische Union die Interreg-Programme mit dem Ziel, die Integration im europäischen Raum und eine ausgewogene Entwicklung über die Landesgrenzen hinweg zu fördern. Im Laufe der Jahre haben sich die Programme stetig weiterentwickelt und sind ein wichtiges Instrument zur Umsetzung konkreter Ziele geworden. Die verschiedenen Interreg-Programme, an denen sich die Schweiz beteiligt, und deren Projekte sind wertvoll für die Schweiz und machen einen wichtigen Anteil der Schweizer Regionalpolitik aus.

Was ist Interreg?

Interreg bietet die Möglichkeit für konkrete grenzübergreifende Projekte zur Weiterentwicklung der Regionen. Die EU, die Nachbarländer, die Kantone, der Bund und Private finanzieren die Zusammenarbeit in zahlreichen Bereichen. Die Schweizer Finanzierung ist Teil der Neuen Regionalpolitik. Deshalb fokussiert Interreg in der Schweiz auf die regionalwirtschaftliche Entwicklung. Die Palette unterstützter Projekte ist breit. So werden beispielsweise gemeinsame touristische Produkte entwickelt oder Lösungen für die Herausforderung der Digitalisierung erarbeitet. 

 

 

Interreg – Ziel 

Ziel von Interreg ist es, über grenzübergreifende Projekte den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU und deren Nachbarländer zu stärken. Gleichzeitig soll eine ausgewogene räumliche Entwicklung ermöglicht werden. Interreg unterstützt dazu Projekte, welche die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit fördern.

 

Interreg – Ausrichtungen

An Interreg können sich grundsätzlich alle europäischen Regionen beteiligen – unabhängig davon, ob sie sich an der Grenze oder im Landesinnern befinden. Das Förderprogramm Interreg VI (2021–2027) umfasst drei Ausrichtungen. Die Schweiz beteiligt sich an allen drei Ausrichtungen:

  • Interreg A: Grenzüberschreitende Programme

    Zusammenarbeit zwischen Regionen, die zu verschiedenen Ländern gehören, aber eine gemeinsame Grenze haben. Die sogenannten Interreg-A-Programme richten sich an Projektträger einer Mehrzahl der Kantone. Die Grenzregionen der Schweiz bilden mit den benachbarten ausländischen Regionen vier Programmgebiete: Oberrhein (AG, BL, BS, JU, SO), Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein (AG, AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH), Italien–Schweiz (GR, TI, VS) und Frankreich–Schweiz (BE, FR, GE, JU, NE, VD, VS).
  • Interreg B: Transnationale Programme

    Zusammenarbeit zwischen benachbarten Regionen innerhalb grösserer zusammenhängender Räume. Diese Gebiete erstrecken sich über mehrere Länder und Regionen, die aufgrund ihrer geografischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen oft vor ähnliche Herausforderungen gestellt sind. Die sogenannten Interreg-B-Programme ermöglichen es, die Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Die Schweiz beteiligt sich an den Programmen Alpenraum und Nordwesteuropa, welche beide die ganze Schweiz abdecken. Um die transnationale Zusammenarbeit in den Alpen zu stärken, wurde vor ein paar Jahren die Makroregionale Strategie für den Alpenraum (EUSALP) von den Alpenregionen und -–Ländern verabschiedet und steht jetzt in der Umsetzung.

  • Interreg C: Interregionale Programme

    Zusammenarbeit zwischen nicht benachbarten Regionen aus ganz Europa. Die Programme sollen Wissen zu verschiedenen Themenbereichen vernetzen, die anderen Programme der Regionalpolitik aber auch dabei unterstützen, voneinander zu lernen, wie die Umsetzung verbessert werden kann. Die Schweiz beteiligt sich an allen vier Programmen: Interreg Europe, URBACT, ESPON und INTERACT.

Projektbeispiele: Wenn Sie mehr über konkrete Interreg-Projekte wissen möchten, werfen Sie einen Blick in unsere regiosuisse-Projektdatenbank.

 

Schweizer Beteiligung an Interreg VI

Die Schweiz beteiligt sich seit 1990 an der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ). Seit 2008 unterstützen Bund und Kantone die Teilnahme der Schweiz an Interreg, URBACT und INTERACT im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP).

Projekte mit Schweizer Beteiligung können NRP-Finanzhilfe erhalten, wenn sie den Zielen der NRP entsprechen, also Innovation, Unternehmertum und Wertschöpfung fördern und die regionale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Zudem muss die Wirkung im Hinblick auf diese Ziele im Zentrum stehen. Mit NRP-Geldern können deshalb auch Projekte aus dem Umwelt- oder Sozialbereich gefördert werden, wenn sie einen regionalwirtschaftlichen Mehrwert erzielen und beispielsweise Arbeitsplätze schaffen.

Darüber hinaus können die Kantone und Dritte Interreg-Projekte auch mit eigenen Mitteln sowie Geldern anderer Bundesämter, von Gemeinden, Unternehmen oder Stiftungen fördern, ohne dabei einen Beitrag an die NRP-Ziele zu leisten, etwa zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur oder des kulturellen Austauschs. Zudem ist es im Rahmen von Interreg B und URBACT möglich, Projekte von nationaler strategischer Bedeutung über die NRP zu unterstützen, auch wenn sie keine spezifischen NRP-Ziele verfolgen. Die Schwerpunkte der ETZ-Programme, an denen sich die Schweiz in der Förderperiode 2021−2027 beteiligt werden von den Programmen anhand der Themenfelder festgelegt, die die EU-Regionalpolitik vorgibt.

Mehr Informationen zur Finanzierung von Interreg-Projekten finden Sie im Finanzhilfe-Tool

 

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