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Spezialregime Bürgschaftswesen (Massnahmen neues Coronavirus)

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 beschlossen, eine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags um 10 Millionen Franken, befristet bis Ende 2020, vorzusehen.

Mit diesen Mitteln können ab sofort grundsätzlich gesunde Unternehmen in coronavirus-bedingten Liquiditätsengpässen eine Bürgschaft erhalten.

  • Der Bund erstattet den Bürgschaftsorganisationen die gesamten Gesuchsprüfungsgebühren. Für die KMU entstehen somit keine Kosten mit der Einreichung eines Gesuchs. 
  • Der Bund erstattet den Bürgschaftsorganisationen die Risikoprämien von 1,25% des verbürgten Betrages für das Jahr 2020 für neue Bürgschaften, sowie für bestehende Bürgschaften, welche in Folge der Auswirkungen des Coronavirus angepasst werden müssen. 

Alle Branchen ausserhalb der Landwirtschaft sowie Unternehmen unterschiedlicher Grösse sind berechtigt, Gesuche einzureichen. Bürgschaftsgesuche sind direkt an die zuständigen Bürgschaftsorganisationen zu richten. Da Bürgschaften einen Bankkredit voraussetzen, ist es ratsam sich zuerst an ein Finanzinstitut zu wenden, bevor mit einer Bürgschaftsorganisation Kontakt aufgenommen wird. Dies beschleunigt das Genehmigungsverfahren. 

Informationen SECO 
Informationen Bürgschaften für KMU im Finanzhilfe-Tool 

 

 

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