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Umsetzungsprozess und Akteure

Umsetzungsprozess

Bei der NRP kann zwischen der Umsetzung auf Programmebene und der Umsetzung auf Projektebene unterschieden werden. Hauptakteure auf Programmebene sind Bund, Kantone und die Regionen. Der Bund beschränkt sich dabei auf die strategische Führung. Bei der operativen Umsetzung auf Programmebene haben die Kantone einen grossen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Sie legen – auf Basis der vom Bund gesetzten Leitplanken – fest, welche Schwerpunkte sie bei der Projektförderung setzen und entscheiden darüber, welche Vorhaben mit NRP-Geldern unterstützt werden. Die NRP-Projekte selbst können von regionalen Akteurinnen und Akteuren, Institutionen und Organisationen unterschiedlichster Art lanciert und umgesetzt werden.

Umsetzungsprozesse


Umsetzungsprozess und Akteure auf Programmebene

Mehrjahresprogramm des Bundes (MJP)
Der Bund formuliert in einem achtjährigen Mehrjahresprogramm die Förderinhalte sowie die Förderschwerpunkte innerhalb derer Kantone, Regionen und weitere Akteurinnen und Akteure die NRP umsetzen können. Das Mehrjahresprogramm wird in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen ausgearbeitet. Es setzt die Leitplanken für die Umsetzung der NRP, lässt aber Spielräume offen, die es den Kantonen erlauben, die Umsetzung der NRP auf ihre spezifischen Strukturen und Herausforderungen auszurichten. Aktuell gilt das Mehrjahresprogramm 2016–2023. Dieses wurde erstmals in eine Sammelbotschaft der Standortförderung integriert. Es stützt sich primär auf einen Grundlagenbericht ab, dessen Erstellung begleitet wurde durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) und der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK). Zudem beruht es auf verschiedenen Evaluations- und Prüfberichten und berücksichtigt neue strategische Grundlagen wie das Raumkonzept Schweiz und weitere Entwicklungen im politischen Umfeld.
Umsetzungsprogramme der Kantone (UP)
Die Kantone – in der Regel vertreten durch die NRP-Fachstellen – erarbeiten gestützt auf das Mehrjahresprogramm des Bundes jeweils vierjährige kantonale oder überkantonale Umsetzungsprogramme. Darin sind die spezifischen Ziele, Schwerpunkte und Massnahmen des jeweiligen Kantons bzw. der jeweiligen Region(en) definiert. Die strategischen Ziele der Regionalentwicklung und Schwerpunkte bei der Umsetzung der NRP variieren somit je nach Kanton und Region. Sie entscheiden darüber, ob ein Vorhaben durch NRP-Fördermittel unterstützt werden kann. Die Erarbeitung der Umsetzungsprogramme erfolgt idealerweise gemeinsam mit den betroffenen Regionen und regionalen Akteurinnen und Akteuren. Die Kantone sind zudem verpflichtet eine Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) ihrer Umsetzungsprogramme durchzuführen.
Programmvereinbarungen
Auf Basis des Mehrjahresprogramms und der Umsetzungsprogramme schliesst der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen ab, in denen die Ziele für die vierjährige Förderperiode sowie der Bundesbeitrag festgelegt werden. Die Höhe der vom Bund gewährten Finanzhilfen wird auf Grundlage dieser Programmvereinbarungen in Form von Pauschalbeiträgen ausgerichtet. Die Kantone garantieren bei der Umsetzung ihrer Programme eine gleich hohe finanzielle Beteiligung wie der Bund. Für Steuererleichterungen gelten besondere Bestimmungen.
Vollzug und Evaluation
Für die Umsetzung der Ausrichtung 1 (Bewilligung und Umsetzung von NRP-Projekten) sind die Kantone verantwortlich. Die Umsetzung der Ausrichtung 2 und damit eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination der Regionalpolitik mit weiteren raumentwicklungsrelevanten Bundespolitiken fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Er schafft zudem im Rahmen von Ausrichtung 3 – insbesondere durch regiosuisse – Angebote zur Vernetzung und zum Wissensaustausch, um die Akteurinnen und Akteure der Regionalentwicklung bei der Umsetzung der NRP zu unterstützen. Für die Evaluation der NRP als Gesamtprogramm ist der Bund verantwortlich.

Das folgende Schema fasst das Zusammenwirken des Bundes mit den Kantonen bei der Konzeption, Umsetzung und Evaluation auf Programmebene zusammen:

Umsetzungsprozess

 

Wirkungsmodelle als Hilfsmittel für die Konzeption, Umsetzung und Evaluation Programmen und Projekten

Systematisches wirkungsorientiertes Arbeiten erlaubt, aus den eigenen Erfahrungen zu lernen, ein Projekt oder Programm wirkungsorientiert zu lenken, Prozesse zu optimieren und Tätigkeiten nach aussen zu legitimeren. 

 

Nachhaltige Entwicklung in der NRP: Konzept für die Umsetzungsperiode ab 2024

In der Strategie Nachhaltige Entwicklung Schweiz 2030 legt der Bundesrat die Leitlinien der Schweizer Nachhaltigkeitspolitik fest und verankert die nachhaltige Entwicklung als wichtige Anforderung für alle Politikbereiche. Für die Neue Regionalpolitik hat das SECO in Abstimmung mit den kantonalen NRP-Fachstellen das Konzept «Nachhaltige Entwicklung in der NRP» erstellt. Das Konzept setzt auf eine chancenorientierte Sicht: Die Potenziale der nachhaltigen Entwicklung sollen in den Zielgebieten der NRP erkannt und konsequent genutzt werden. Gleichzeitig sollen die Risiken reduziert werden. Als zentrale Hebel dienen Wissensaufbau, die Vermittlung von Kompetenzen und Anreize. Den Kern des Konzepts bilden neun konkrete Nachhaltigkeitsziele mit Indikatoren und Zielwerten. Die Kantone setzen das Konzept in den neuen Umsetzprogrammen für die Förderperiode 2024-2027 um.


Umsetzungsprozess und Akteure auf Projektebene

NRP-Projekte können von regionalen Akteurinnen und Akteuren jeglicher Art – Kantone, Regionen, Gemeinden, Unternehmen, weitere Institutionen, Organisationen usw. – umgesetzt und lanciert werden. Die Verantwortung für die operative Umsetzung der Ausrichtung 1 (Projektförderung) tragen die Kantone. Es ist ein wichtiger Grundsatz der NRP, dass die Regionen eigene Initiativen ergreifen, um mit Unterstützung der NRP die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Die NRP sieht deshalb vor, dass qualifizierte regionale Entwicklungsträger wie Regionalmanagements, RIS-Managements, kantonale oder überkantonale Organisationen usw. die Umsetzung der NRP auf Projektebene unterstützen. Die regionalen Entwicklungsträger arbeiten eng mit den Projektträgern – zum Beispiel Unternehmen, Gemeinden, Initiativen – zusammen, die NRP-Projekte umsetzen. Wo nötig und möglich entwickelt der Entwicklungsträger selbst auch NRP-Projekte. In verschiedenen Kantonen sind zudem die Kantone selbst in die operative Umsetzung der NRP involviert und initiieren NRP-Projekte.

Im Grundsatz umfasst die Umsetzung auf Projektebene die folgenden Schritte:

Initiierung und Entwicklung Projektidee
Regionale Akteurinnen und Akteure (Unternehmen, Gemeinden, Initiativen usw.) oder regionale Entwicklungsträger und Kantone entwickeln Ideen für NRP-Projekte. Die NRP-Umsetzungsprogramme der Kantone bilden dabei die Rahmenbedingungen. Die Regionalmanagements, gegebenenfalls weitere regionale Entwicklungsträger und die kantonalen NRP-Fachstellen bieten bei der Projektentwicklung Unterstützung.
Projekteingabe
Die eigentliche Projekteingabe mit dem Finanzierungsantrag erfolgt beim Kanton oder beim regionalen Entwicklungsträger (zum Beispiel dem Regionalmanagement). Erfolgt die Projekteingabe beim Regionalmanagement, so prüft dieses die Eingabe und leitet sie mit einer entsprechenden Empfehlung an die kantonale NRP-Fachstelle weiter. Ausschlaggebend dafür, bei welchem Kanton ein Finanzierungsantrag einzureichen ist, ist das Gebiet, in dem ein Projekt seine hauptsächliche Wirkung entfaltet.
Projektbewilligung
Die kantonalen NRP-Verantwortlichen prüfen, ob das eingereichte Projekt den Zielen und Schwerpunkten des Umsetzungsprogramms, den Anforderungen an ein erfolgversprechendes Projekt sowie den Kriterien der Nachhaltigkeit entspricht. Sie klären ebenfalls ab, ob Doppelspurigkeiten oder Kooperationsmöglichkeiten mit weitern Vorhaben bestehen und ob die finanziellen Ressourcen vorhanden sind. Je nach Kanton und Finanzrahmen entscheidet die NRP-Fachstelle oder der Regierungsrat über die Bewilligung und damit über die finanzielle Unterstützung des Projekts.
Projektdurchführung
Ist das Projekt bewilligt, liegt die Verantwortung für die operative Durchführung bei der Projektträgerschaft und der von dieser beauftragten Projektleitung. Die Entwicklungsträger und die kantonalen NRP-Fachstellen begleiten und unterstützen in der Regel die Umsetzung der Projekte. 
Abschluss der geförderten Projektphase
Die Projektträgerschaft verfasst in der Regel einen Schlussbericht zuhanden des Kantons. Er bildet den formalen Schlusspunkt der geförderten Projektphase. Der Abschluss der geförderten Projektphase bildet in den wenigsten Fällen auch den Abschluss des Projekts an sich. Die NRP versteht sich grundsätzlich als Anschubfinanzierung. Es wird erwartet, dass mit NRP-Geldern finanzierte Vorhaben nach Abschluss der Förderphase weitergeführt werden können. Allenfalls ergibt sich eine erneute Unterstützung im Rahmen eines Folgeprojekts oder eine Finanzierung im Rahmen anderer Förderprogramme.
Wirkungsmessung und Evaluation
Die Kantone müssen dem Bund Rechenschaft über die realisierten Projekte, die wahrscheinliche Wirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsschwerpunkte ablegen. 


Kontakt für Fragen zur NRP oder zu einer Projektidee

Weitere Informationen zur Umsetzung der NRP auf Projektebene erteilen die NRP-Verantwortlichen in den jeweiligen Kantonen und Regionen. Viele informieren auch auf ihrer Website über den konkreten Umsetzungsprozess. Die entsprechenden Kontakt- und Webadressen finden Sie in unserer Expertendatenbank

Weitere Informationen zur Umsetzung der NRP auf Projekt- und Programmebene finden Sie im Praxisleitfaden Kapitel 3:

Regionalmanagements – zentrale Akteure der regionalen Entwicklung
Regionale Entwicklungsträger wie Regionalmanagements übernehmen in der Schweizer Regionalentwicklung wichtige Aufgaben. Doch was genau ist ein «Regionalmanagement»? Wie können sie potenzielle Projektträgerinnen und -träger unterstützen? Und was macht ein erfolgreiches Regionalmanagement aus? Das Themendossier «Regionalmanagement» liefert Antworten auf diese und weitere Fragen und fasst für das Thema wichtige Dokumente und Infos zusammen.


Besonderheiten bei der Umsetzung von Interreg-, ESPON- und URBACT-Projekten

Im Vergleich zur Umsetzung von regionalen, kantonalen oder überkantonalen NRP-Projekten gelten bei der Umsetzung von grenzübergreifenden Projekten, die über die NRP gefördert werden, einige Besonderheiten. Weitere Informationen sowie die Kontaktadressen der zuständigen Ansprechstellen finden Sie hier.


Die Rolle von regiosuisse bei der Umsetzung der NRP

regiosuisse ist die nationale Netzwerkstelle für Regionalentwicklung. Sie wurde Anfang 2008 vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) als begleitende Massnahme zur Umsetzung der NRP lanciert. Die Hauptaufgabe von regiosuisse ist es, die in der NRP tätigen Personen in ihrer Arbeit mit einem systematischen Wissensmanagement zu unterstützen und zu vernetzen. regiosuisse hat keinen Einfluss auf den Bewilligungsprozess von Projekten (NRP, Interreg, PHR Wirtschaft usw.). Ob ein Projekt durch Fördermittel unterstützt werden kann, entscheiden die jeweils zuständigen Stellen bei Bund, Kantonen oder Regionen. Bei Fragen, helfen wir Ihnen gerne einen Schritt weiter und vermitteln Ihnen den Kontakt zu den zuständigen Ansprechstellen. Mehr zu regiosuisse.

 

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