Schlussbericht Aufbau und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Uri 2014 bis 2016
Am 1. Januar 2013 trat das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG) in Kraft. Gemäss Artikel 26 Absatz 1 KJFG gewährt der Bund den Kantonen während acht Jahren ab Inkrafttreten des KJFG befristete Finanzhilfen für kantonale Programme im Bereich Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik. Uri schloss das Programm Ende 2016 ab. Vorliegender Schlussbericht z.H. des Bundesamtes für Sozialversicherung dokumentiert und evaluiert das kantonale Programm. Im letzten Kapitel sind Empfehlungen zur künftigen Umsetzung des kantonalen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KKJFG) formuliert.
Jahr
2017
Herausgeber
Amt für Kultur und Sport des Kantons Uri
Ort
Altdorf
Josef Schuler