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Bundesrat überweist Botschaft zum Innosuisse-Gesetz

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) an das Parlament überwiesen. Mit der Vorlage soll die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in die «Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)» geschaffen werden.

Aus Sicht der Neuen Regionalpolitik (NRP) besonders interessant: Innosuisse wird neu explizit verpflichtet, ihre Tätigkeiten mit anderen regionalen und kantonalen Massnahmen zu koordinieren, also bspw. den Massnahmen der NRP (Art. 3 Abs. 7 des Bundesgesetzes). Die neue Koordinationspflicht wird die Koordination von regionalen, kantonalen, nationalen und internationalen Leistungen für KMU im Innovationsbereich vereinfachen und das Ineinandergreifen der Fördermassnahmen erleichtern.

Für zukünftige Innovationsförderung gewappnet

Eine Analyse des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation zeigte, dass erhebliche Verbesserungen in den Organisationsstrukturen der KTI notwendig sind. Diese Verbesserungen sind nur durch eine grundlegende Reform umsetzbar. Die KTI soll deshalb in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgestaltet werden, um für künftige Herausforderungen in der Innovationsförderung besser gewappnet zu sein. Stimmt das Parlament der Vorlage zu, soll die Reorganisation in die «Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)» 2018 abgeschlossen sein.

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