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Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Botschaft zur Standortförderung 2028–2031

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Vernehmlassung der Botschaft zur Standortförderung 2028–2031 eröffnet. Für die Jahre 2028–2031 richtet der Bund die Standortförderung auf drei strategische Schwerpunkte aus. Für die Aufgaben der Standortförderung unterbreitet der Bundesrat dem Parlament fünf Finanzierungsbeschlüsse im Gesamtumfang von 392,21 Millionen Franken. Die Vernehmlassung dauert bis am 1. Juni 2026.

Die Standortförderung des Bundes gestaltet aktiv die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Schweiz, stärkt seine Wettbewerbsfähigkeit und sichert den Wohlstand langfristig. Mit der Botschaft zur Standortförderung 2028–2031 entwickelt der Bundesrat die strategischen Grundlagen der Standortförderung des Bundes weiter und setzt folgende drei Schwerpunkte.


Die drei Schwerpunkte der Standortförderung:

  • KMU mittels Digitalisierung administrativ entlasten: Die Digitalisierung von Behördenleistungen wird modernisiert und weiter ausgebaut. Digitale Dienstleistungen vereinfachen die Verwaltungsprozesse und fördern die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden. Im Fokus steht die Weiterentwicklung von Easy-Gov.swiss. Die Plattform soll zu einem Marktplatz für digitale Leistungen von Bund und Kantonen ausgebaut und zum Standard für ein zukunftsorientiertes «Digital Government» für die Schweizer Unternehmen werden. 
  • Zugang für KMU zu internationalen Märkten erleichtern: Die Exportförderung unterstützt Schweizer KMU beim Zugang zu neuen und bestehenden Auslandsmärkten und hilft ihnen, sich in einem dynamischen internationalen Umfeld zu behaupten. Angesichts zunehmender Exporthürden und volatiler Rahmenbedingungen wird der internationale Handel komplexer. Dies erfordert gezielte Strategien zur Risikodiversifikation. Gleichzeitig bieten neue und bestehende Handelsabkommen Chancen. Der Bund unterstützt exportorientierte Firmen mittels Information, Beratung und Exportrisikoversicherung.
  • Regionen wirtschaftlich stärken: Mit der Standortförderung will der Bundesrat die ganze Schweiz wirtschaftlich stärken. Er leistet damit seinen Beitrag dazu, dass alle Regionen attraktive Lebens- und Arbeitsorte sind und bleiben. Die Standortförderung unterstützt dafür Tourismusdestinationen und ermöglicht wirtschaftlich ausgerichtete Projekte im ländlichen Raum, in den Berggebieten und Grenzregionen. 


Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen

Um die Instrumente der Standortförderung fortzuführen und weiterzuentwickeln, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament für die Jahre 2028–2031 fünf Finanzierungsbeschlüsse im Gesamtumfang von 392,21 Millionen Franken. Für die Jahre 2024–2027 stand ein Betrag von rund 428,83 Millionen Franken zur Verfügung. Die Umsetzung der Standortförderung erfolgt über die Instrumente der KMU-Politik, der Tourismuspolitik, der Regionalpolitik sowie der Exportförderung und Standortpromotion. Trotz der beabsichtigten Stärkung des E-Government für KMU durch eine gezielte Mittelerhöhung, sieht das beantragte Gesamtbudget für die Standortförderung 2028–2031 – unter Ausklammerung der Sonderzahlungen (Covid/Recovery Programm) – eine Reduktion um 5,2 Prozent gegenüber der Vorperiode vor.


Weitere Informationen: Medienmitteilung des Bundes

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