KTI-Sondermassnahmen: Fristverlängerung für Gesuchseingabe
Neu können Projektgesuche mit Antrag auf Sondermassnahmen bis zum 14. November 2016 eingegeben werden (Eintreffen bei der KTI). Diese Fristverlängerung entspricht einem vielfach geäusserten Wunsch der Gesuchstellenden, um ihre Gesuche vollständig und rechtzeitig bei der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) einreichen zu können.
Anfang Jahr hat der Bundesrat zusätzliche KTI-Sondermassnahmen zur Innovationsförderung im Umfang von 61 Millionen Franken genehmigt. Die Eingabefrist für Projektgesuche wurde nun vom 31. Oktober auf den 14. November 2016 verlängert.
Welche Massnahmen werden getroffen?
Bei F&E-Projekten werden die Bedingungen für den Umsetzungspartner auf Antrag gelockert:
- Der Cashbeitrag des Umsetzungspartners an den Forschungspartner kann teilweise oder ganz erlassen werden (normal: 10% des KTI-Beitrages)
- Der Anteil des Umsetzungspartners an den Gesamtprojektkosten kann bis auf 30% reduziert werden (normal: > 50%)
Alle Anträge auf Sondermassnahmen werden fallweise geprüft und entschieden.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Von den Sondermassnahmen können ausschliesslich exportorientierte oder exportzuliefernde KMU in der Schweiz profitieren.