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Zwei beispielhafte Nachhaltigkeitsbeurteilungen aus den Umsetzungsprogrammen 2020-2023

Für die Umsetzungsprogramme müssen die Kantone eine Nachhaltigkeitsbeurteilung ihrer Programme machen. In dieser ist aufzuzeigen, in welchen Bereichen sich wesentliche Zielkonflikte ergeben können und wie diesen im Rahmen der Umsetzung begegnet wird (z.B. mit alternativen, flankierenden Massnahmen).

Den Kantonen wird empfohlen, die NHB anhand einer bewährten und anerkannten Beurteilungsmethode vorzunehmen. Beispiele hierfür sind die vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) entwickelte NHB, der Berner Nachhaltigkeitskompass oder die Boussole 21 des Kantons Waadt. Es handelt sich hierbei in der Regel um qualitative Beurteilungen, für die keine externe Expertenmeinung abgeholt werden muss.

Im Rahmen des Prüfprozesses der Umsetzungsprogramme 2020-2023 wurde das ARE für die Prüfung der Nachhaltigkeitsbeurteilungen der Programme beigezogen. Die wertvolle fachliche Unterstützung des ARE trug wesentlich zur politikübergreifenden Abstimmung des Prüfprozesses bei. Im Folgenden sind zur Veranschaulichung zwei beispielhafte Nachhaltigkeitsbeurteilungen aus den Umsetzungsprogrammen 2020-2023 aufgeführt.

Jahr
2020
Herausgeber
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
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