Entwicklungsprozess Ländlicher Raum (ELR)
Im Rahmen des Aktionsplans des Bundesrats zur kohärenten Raumentwicklung (KoRE) wurde der Entwicklungsprozess ländlicher Raum weiterentwickelt. Er bietet seit 2026 neue Chancen und Finanzierungsmöglichkeiten für regionale Planungen.
Idee und Zweck des ELR
Das Hauptziel des ELR besteht darin, Regionen in ihrer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen, indem sektorübergreifende Interessen koordiniert, bestehende Strategien gebündelt und konkrete Massnahmen partizipativ erarbeitet werden. Der ELR zielt darauf ab, funktionale Räume zu stärken, die regionale Wertschöpfung zu fördern, Nutzungskonflikte konstruktiv zu bearbeiten und Synergien zwischen Akteuren zu nutzen. Durch eine gemeinsame Zukunftsvorstellung, klare Ziele und eine wirkungsorientierte Umsetzung soll eine kohärente, zukunftsfähige Entwicklung des betrachteten funktionalen Raumes ermöglicht werden.
Auf Basis des Bundesratsberichts zur kohärenten Raumentwicklung (2024) wurde die Wegleitung zum ELR überarbeitet und weiterentwickelt. Die Weiterentwicklung beinhaltet im Wesentlichen die Möglichkeit, einen ELR nicht nur im landwirtschaftlichen Kontext durchzuführen. Dies erlaubt ein breiteres Themenfeld und eine noch stärker sektorübergreifende Ausrichtung des ELR. Zudem können für ELR-Projekte nun auch Mittel der Neue Regionalpolitik (NRP) des SECO beantragt werden.
Die neue Wegleitung ELR finden Sie ab dem 2. März 2026 hier.
Umsetzung eines ELR
Unterschiedliche Akteure können einen ELR initiieren. Es gilt, möglichst früh und offen über die Idee des ELR zu informieren, Schlüsselpersonen zu identifizieren und für den Prozess zu gewinnen.
Im Laufe eines ELR entwickeln und initiieren die Beteiligten konkrete Massnahmen. Dabei können kleinere, rasch umsetzbare Massnahmen bereits während des ELR realisiert werden. Aufwändigere und langfristig ausgerichtete Massnahmen wie bspw. Gesamtmeliorationen, der Bau von Infrastrukturanlagen oder Nutzungsänderungen erfordern jedoch Folgeprozesse.

Ein ELR kann in Regionen, in denen bislang keine Entwicklungsstrategien existieren, dazu dienen, eine solche gemeinsam zu erarbeiten. In Regionen, in denen bereits Konzepte und Strategien auf unterschiedlichen Ebenen (Gemeinde, Region und Kanton) bestehen, kann ein ELR dazu dienen, diese bestehenden Grundlagen zusammenzuführen, gemeinsam zu reflektieren und konkrete Umsetzungsschritte abzuleiten.
Finanzierung
Die Finanzierung eines ELR kann über zwei Wege erfolgen:
- Nachgewiesenes landwirtschaftliches Interesse steht im Vordergrund
- Beitrag an die Gesamtprojektkosten zwischen 27-33%
- Verbleibende Kosten durch Gemeinden, Trägerschaft und weitere Akteure getragen
- Mitfinanzierung durch weitere Fachstellen möglich
- Regionalwirtschaftliche, industrielle/gewerbliche, touristische oder andere Entwicklung steht im Vordergrund
- Beitrag an die Gesamtprojektkosten maximal 35%
- Kantonale Mitfinanzierung durch interessiertes kantonales Fachamt nötig
Die beiden Finanzierungswege (in grün SVV und hellblau NRP) grafisch dargestellt:

Webinar zur neuen Wegleitung vom 9. März 2026
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zur Gesuchstellung ELR
- Bundesratsberichts zur kohärenten Raumentwicklung (2024)
- Allgemeine Informationen zu Strukturverbesserungsmassnahmen (BLW)
Projektbeispiele
© Illustrationen Titelbild und zur Umsetzung: Nadja Stadelmann