24/06/2011
Der Bundesrat hat die Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung im Tätigkeitsbereich der Kommission für Technologie und Innovation des Bundes (KTI) in zwei Punkten angepasst
Zum einen kann die KTI den Barbeitrag von Unternehmen an Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Einzelfall senken oder ganz erlassen. Zum anderen wird das neue Instrument der Kostengutsprache eingeführt, das die Suche nach Forschungsinstitutionen erleichtern soll. Diese Flexibilisierungsmassnahmen gelten befristet für ein bzw. zwei Jahre; sie sind Bestandteil des Massnahmenpakets zur Abfederung der Folgen der Frankenstärke.