Finanzhilfen und Perimeter
A-fonds-perdu-Beiträge und Darlehen
A-fonds-perdu-Beiträge können für die Vorbereitung, die Durchführung und die Evaluation von Initiativen, Programmen und Projekten gewährt werden, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie fördern unternehmerisches Denken und Handeln in einer Region.
- Sie stärken die Innovationsfähigkeit einer Region.
- Sie bauen regionale Wertschöpfungssysteme auf oder verbessern die Ausschöpfung der regionalen Potenziale.
- Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Institutionen, zwischen Regionen oder mit Grossagglomerationen.
- Sie haben für die betroffene Region Innovationscharakter.
- Ihr Nutzen fällt zum grössten Teil in Regionen an, die mehrheitlich spezifische Entwicklungsprobleme und Entwicklungsmöglichkeiten des Berggebietes und des weiteren ländlichen Raumes aufweisen.
Regionale Entwicklungsträger wie Regionalmanagements, RIS-Managements, kantonale oder überkantonale Organisationen übernehmen bei der Umsetzung der NRP eine wichtige Rolle. Sie initiieren, begleiten und unterstützen Prozesse und Projekte, die Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbskraft schaffen oder stärken. Angesichts ihrer Bedeutung können für ihre Leistungen und Aufwendungen ebenfalls Finanzhilfen gewährt werden.
Die Projektträgerschaft muss sich mit Eigenleistungen an der Finanzierung eines Projekts beteiligen. Der Anteil der Eigenleistungen sollte dabei einen Mindestwert von 20 Prozent der Kosten nicht unterschreiten (Seite 284, Art.9, Botschaft über die NRP). Vorarbeiten/Vorleistungen können angerechnet werden.
Zinsgünstige oder zinslose Darlehen können für Vorhaben im Bereich der wertschöpfungsorientierten Infrastruktur gewährt werden. Die Finanzierung von Projekten der Basisinfrastruktur liegt weitgehend bei den Kantonen und Gemeinden und wird seit 2008 durch den NFA sichergestellt.
- der Grossagglomerationen Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf gemäss den Ergebnissen der Volkszählung 2000;
- der urbanen Kantone Zürich, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau und Genf.
Eine Erweiterung dieses Wirkungsbereichs können die Kantone im Rahmen ihrer NRP-Umsetzungsprogramme beantragen. Dabei müssen sie den Nachweis erbringen, dass die zu fördernden Gebiete dieselben strukturellen Herausforderungen aufweisen, wie die Gebiete, die bereits im NRP-Wirkungsbereich liegen. Für die NRP-Periode 2024-2027 haben mit Ausnahme der Kantone Genf und Zug alle Kantone ein NRP-Umsetzungsprogramm erstellt.
Welche Projekte im Rahmen der NRP unterstützt werden können, hängt von den strategischen Zielen des jeweiligen Kantons bzw. der jeweiligen Region ab. Diese sind in den NRP-Umsetzungsprogrammen der Kantone definiert.
In den Zielgebieten der NRP bilden regionale Zentren die Entwicklungsmotoren. Die Förderanstrengungen sollen auf funktionale Räume und hier nach Möglichkeit auf die Klein- und Mittelzentren konzentriert werden.
Zudem sind partnerschaftliche Kooperationen zwischen den regionalen Zentren und dem ländlichen Raum anzuregen. Mehr zum Wirkungsbereich der NRP finden Sie in der Verordnung vom 28. November 2007 über Regionalpolitik (VRP).
Steuererleichterungen
Im Rahmen der Regionalpolitik können Steuererleichterungen an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe gewährt werden, die im strukturschwachen ländlichen Raum neue Arbeitsstellen schaffen oder bestehende neu ausrichten. Die Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer sind pro Vorhaben auf maximal 10 Jahre beschränkt (gemäss Steuerharmonisierungsgesetz). Sie werden nur gewährt, wenn der Kanton sich im gleichen Umfang beteiligt. Der Bundesrat hat per 1. Juli 2016 eine Reform der im Rahmen der Regionalpolitik gewährten Steuererleichterungen erlassen. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, damit Steuererleichterungen stets in einem Verhältnis zu den geplanten Arbeitsplätzen stehen.
- Die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik.
Das Anwendungsgebiet für die Gewährung von Steuererleichterungen umfasst seit dem 1. Juli 2016 die 93 strukturell schwächsten regionale Zentren (vgl. Karte der Anwendungsgebiete). Die entsprechenden Regionen liegen in 19 Kantonen und decken rund 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung ab.
Das Antragsverfahren für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik läuft über die Kantone. Die kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen beraten über das Vorgehen.
Mehr zu den Steuererleichterungen finden Sie hier:
- in der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vom 3. Juni 2016,
- in der Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden vom 3. Juni 2016,
- in der Medienmitteilung des Bundes zu der Reform der Steuererleichterungen per 1. Juli 2016
Titelbild: Zigorio / pixelio.de