Das Gebäudeprogramm startet neu organisiert ins neue Jahr
Ab 2017 wird das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen neu organisiert. Seit sieben Jahren fördert es erfolgreich energetische Sanierungen in einem nationalen Teil und in einem kantonalen Teil den Einsatz erneuerbarer Energien, die Abwärmenutzung und die Optimierung der Gebäudetechnik. Die Änderungen betreffen die Zuständigkeiten, die Durchführung und die Finanzierung des Programms.
Neu sind die Kantone vollumfänglich zuständig sowohl für die Förderung der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle als auch für die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung. So können die Kantone ihre Förderangebote noch gezielter auf ihre Region ausrichten. Die Finanzierung erfolgt wie bis anhin über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen neu ausschliesslich in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt, sowie aus kantonalen Fördermitteln. Informationen gibt es auf dasgebaeudeprogramm.ch.