National- und Ständerat haben einem Nachtragskredit über 550'000 Franken zugestimmt und sich damit für ein Impulsprogramm zur Innenentwicklung ausgesprochen. Vor allem Städte und Gemeinden sollen Hilfe bei der Siedlungsentwicklung nach innen erhalten, durch Beratung, Weiterbildung und den Zugang zu einer Sammlung guter Beispiele.
Der Bund unterstützt – unter Vorbehalt grösserer Sparmassnahmen – in der Periode 2016 bis 2020 einen nationalen Impuls zur Förderung der qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen. Mit dem Geld soll Gemeinden bei der Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes RPG 1 beratend und informierend unter die Arme gegriffen werden. Vorgesehen ist, dass die VLP-ASPAN die geforderten Dienstleistungen erbringt.
Das Schweizer Stimmvolk nahm 2013 das revidierte RPG 1 an. Dies macht ein raumplanerisches Umdenken auf allen drei Staatsebenen nötig. Die Kantone sind dabei, ihre Bau- und Planungsgesetze in Einklang mit dem revidierten RPG zu bringen und ihre strategischen Überlegungen zur Siedlungsentwicklung in den Richtplänen umzusetzen. Die Städte und Gemeinden müssen ihre Nutzungspläne anpassen, damit sie künftig die Innentwicklung der Siedlungen anstelle der Ausdehnung in die Fläche begünstigen.
Die Details des Impulsprogramms werden von der VLP-ASPAN mit dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE in einer Leistungsvereinbarung definiert. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Kommunalverbänden verstärkt werden.