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Nachtragskredit für Innovationsförderung der KTI

Seit August 2015 erlässt die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) exportorientierten KMU in Innovationsprojekten deren Cash-Beitrag. Diese, aufgrund der Frankenstärke getroffene Sondermassnahme, stösst auf grosse Nachfrage.

Um die Projektfinanzierung zu sichern und die Innovationsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft weiter zu fördern, hat der Bundesrat entschieden, dem Parlament einen Nachtragskredit von 20 Millionen zu beantragen. Es ist vorgesehen, die zusätzlichen Mittel im Bildungs- und Forschungsbereich zu kompensieren.

Die KTI übernimmt während der Sondermassnahme die Kosten für die projektbedingten Arbeiten der Forschungspartner fallweise gänzlich oder zu einem überwiegenden Teil. Der in der regulären Projektförderung übliche projektbedingte Cash-Beitrag des Wirtschaftspartners in Höhe von 10% des Bundesbeitrags wird von der KTI getragen. Der Erlass des Cash-Beitrages kann ab 01.08.2015 bis und mit 31.12.2015 beantragt werden.

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