Höhere Bürgschaften für KMU erleichtern die Finanzierung von Neugründungen, Investitionen und Nachfolgeregelungen
Wenn KMU Kredite aufnehmen wollen, verlangen diese als Sicherheit oftmals eine Bürgschaft. Der Bund unterstützt verschiedene Bürgschaftsorganisationen, welche für die Unternehmen bürgen. Die Limite dieser Bürgschaften wurde nun auf CHF 1 Mio. erhöht. Das revidierte Bundesgesetz wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2019 in Kraft treten.
Das Parlament hat am 14. Dezember 2018 die Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gutgeheissen. Die Bürgschaftslimite für KMU wurde auf CHF 1 Million erhöht (bisher CHF 500 000.-). Die vier vom Bund unterstützten Bürgschaftsorganisationen unterstützen leistungsfähige KMU bei:
- Neugründungen
- Investitionen
- und Nachfolgeregelungen.
Sie erleichtern den KMU den Zugang zu einer sicheren Finanzierung, indem sie bei den Banken für Kredite bürgen. In der Schweiz gibt es drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften sowie die gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft für Frauen. Der Bund trägt das Verlustrisiko der Organisationen zu 65 Prozent und übernimmt einen Teil der Verwaltungskosten. Damit kommen KMU leichter an Kredite.
Zusätzlich wurde die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum entschieden. Es handelt sich dabei um ein regionalpolitisches Instrument aus den 1970er Jahren zur Förderung des Gewerbes im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum, welches seit der Einführung der Neuen Regionalpolitik (NRP) des Bundes 2008 als regionalpolitisches Instrument keine nennenswerte Bedeutung mehr hat. Infolge der selbst beschlossenen Liquidation des Vollzugsorgans „Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen der Schweiz“ (GBZ) und des starken Rückgangs des Bürgschaftsvolumens. Die laufenden Bürgschaftsgeschäfte und Zinskostenbeitragsgeschäfte werden bis zu deren ordentlichen Abschluss weitergeführt.
Steuererleichterungen im Rahmen der NRP
Die Steuererleichterungen im Rahmen der NRP bleiben bestehen, an ihrer Praxis ändert sich nichts. Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik können Steuererleichterungen an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe gewährt werden. Damit fördert der Bund die Schaffung und Neuausrichtung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen regionalen Zentren.
Die Finanzhilfen «Steuererleichterung im Rahmen der Regionalpolitik» und «Bürgschaften für KMU» finden Sie neu auch in unserem Finanzhilfe-Tool.