Schwerpunkt Tourismus
Der Bund stellt in der Periode 2024–2027 im Rahmen der NRP folgende Finanzierungshilfen zur Verfügung:
- A-fonds-perdu-Beiträge: CHF 41'934'500
- Darlehen: CHF 147'100'000
Gemäss Erfahrungswerten fliessen ein Viertel der A-fonds-perdu-Beiträge und drei Viertel der Darlehen in die Förderung von Tourismusprojekten.
Die Kantone sind verpflichtet, die Mittel des Bundes in jeweils mindestens gleicher Höhe zu ergänzen.
Förderinhalte – Welche Projekte werden unterstützt?
Unterstützt wird die Entwicklung marktfähiger Tourismusprodukte und -dienstleistungen wie Erlebnis-Packages, Indoor-/ Outdoor-Aktivitäten oder Markenentwicklungsprozesse. Neue Produkte und Angebote reichern die regionalen Wertschöpfungssysteme an bzw. schaffen neue und generieren damit zusätzliche Einkommensmöglichkeiten. Projekte können auch Abklärungen zu Wertschöpfungsprozessen und Marktpotenzialen oder Bündelungen von Angeboten zu erweiterten Wertschöpfungsketten umfassen.
Kooperationen zwischen verschiedenen Leistungserbringern und Beherbergungsbetrieben auf Destinationsebene sollen helfen, die Nachteile der oft kleinstrukturierten Tourismuswirtschaft abzubauen. Im Vordergrund stehen Stossrichtungen und Projektansätze wie branchenübergreifende Kooperationen, Projekte zur gemeinsamen Nutzung von strategischen Ressourcen sowie Koordinations- oder Marketingplattformen. Unterstützt werden auch Umstrukturierungs- und Fusionsbestrebungen von Tourismusorganisationen.
Der sich intensivierende Standortwettbewerb zwingt die Unternehmen zu laufenden Produktionsfortschritten und zu einer verstärkten Innovationstätigkeit. Ein wichtiger Erfolgsfaktor sind regional verfügbare, gut qualifizierte Arbeitskräfte. Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften und die Bedeutung von regelmässiger Weiterbildung nehmen auch im Tourismus stetig zu. Die NRP kann die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten und Fachkräfteinitiativen oder Programmen zur Förderung des Unternehmertums unterstützen.
Für Infrastrukturen können NRP-Darlehen gewährt werden. Bei Infrastrukturprojekten ist besonders relevant, dass sie eine «Basis» bilden, auf der sich die Tourismusdestination entwickeln kann oder dass sie das bestehende Angebot substanziell ergänzen. Dabei erfolgt die Auswahl von förderbaren Infrastrukturprojekten im Tourismus verstärkt auf der strategischen Ebene von Tourismusdestinationen: Die einzelnen Vorhaben müssen innovativ, wertschöpfungsorientiert und mit den Vorgaben für eine nachhaltige Raumentwicklung abgestimmt sein. Dazu gehört unter anderem, dass der Natur- und Landschaftsverträglichkeit ein entsprechendes Gewicht beigemessen wird. Förderfähig sind beispielsweise prioritäre Infrastrukturen auf Destinationsebene wie touristische Transportanlagen, Thermalbäder, Wellnessanlagen, Kongressinfrastrukturen oder Indooranlagen. Die Kantone müssen über aktuelle Seilbahnkonzepte verfügen, um Bergbahnen fördern zu können. Im Bereich der Beherbergungswirtschaft kann die NRP öffentlich zugängliche Seminar-, Wellness- und Sportinfrastrukturen von Hotelbetrieben mit Darlehen unterstützen.
Tourismusorganisationen als Projektträger
Grundsätzlich können verschiedenste regionale Akteurinnen und Akteure – Regionen, Gemeinden, Unternehmen, weitere Institutionen, Organisationen usw. – NRP-Projekte umsetzen und lancieren. Dazu zählen auch Tourismusorganisationen. Für Projekte im Bereich Tourismus sind sie besonders gut geeignet, unter der Voraussetzung, dass sie überkommunal ausgerichtet und professionell organisiert sind. Sie können Synergien mit bereits bestehenden Angeboten nutzen, touristische Leistungsträger vernetzen und sind in der Region gut verankert. Mehr zum Umsetzungsprozess und wer NRP-Projekte initiieren kann, finden Sie auf der Seite «Umsetzungsprozess»
Förderschwerpunkt «Tourismus» in den Kantonen
Welche Förderschwerpunkte die Kantone im Rahmen der NRP priorisieren, können diese unter Beachtung der Vorgaben des Bundes selbst entscheiden. Der Tourismus nimmt in den Kantonen einen wichtigen Stellenwert ein: In den meisten kantonalen Umsetzungsprogrammen bildet er einen Förderschwerpunkt. Welche Massnahmen in welchem Kanton genau umgesetzt werden, kann dem jeweiligen Umsetzungsprogramm entnommen werden.
Förderschwerpunkt «Tourismus» in anderen Politiken und Programmen
Interreg / ETZ: «Tourismus» ist kein expliziter Förderschwerpunkt der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) resp. von Interreg. Allerdings ist es möglich, unter dem breiter definierten Ziel «Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes» Tourismusprojekte zu fördern. Die Programme von Interreg haben jeweils spezielle Bedingungen, mehr Informationen erhalten Sie bei den verantwortlichen Koordinationsstellen.
Die NRP zählt zu den vier zentralen Förderinstrumenten der Tourismuspolitik des Bundes. Die weiteren Förderinstrumente sind: Innotour, Schweiz Tourismus (ST) und die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH).
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Als Entscheidungshilfe für Projektträger, wann Innotour oder die NRP zum Zuge kommen kann, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ein Informationsdokument erstellt: