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Entlastungspaket 27: Ständerat spricht sich für weitere Einlagen für die Neue Regionalpolitik aus und will gesetzliche Grundlage nicht ändern

In der Wintersession 2025 hat der Ständerat als Erstrat das Entlastungspaket 27 beraten, darunter auch die Fragen betreffend die Neue Regionalpolitik (NRP) sowie die Tourismusinstrumente Innotour und Schweiz Tourismus (ST). Bei der NRP hat er sich gegen die vom Bundesrat vorgelegten Massnahmen ausgesprochen, bei ST ist er der bundesrätlichen Vorlage gefolgt und bei Innotour hat er die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen deutlich reduziert. 

Am 17. Dezember hat sich der Ständerat dafür ausgesprochen, dass die gesetzliche Grundlage zur Regionalpolitik nicht angepasst werden soll. Damit wären auch in Zukunft sowohl Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung als auch Steuererleichterungen möglich und der Bund müsste sich nicht mittelfristig aus der NRP zurückziehen. Weiter hat der Ständerat entschieden (per Stichentscheid des Präsidenten), dass auch in den Jahren 2027–2029 Einlagen in den Fonds vorgenommen werden sollten. Er folgte damit einem Antrag der Minderheit der vorberatenden Kommission. Die Mehrheit der Kommission wollte die gesetzliche Grundlage zwar ebenfalls nicht ändern, aber die Einlagen für 2027–2029 wie vom Bundesrat vorgeschlagen streichen. 

Bei den Tourismusinstrumenten Innotour und Schweiz Tourismus sollen in den Jahren 2027–2029 die Bundesbeiträge gekürzt werden. Bei Innotour will der Ständerat die Mittel ab 2027 auf gut 6 (2027) respektive ca. 7 (2028 und 2029) Millionen Franken pro Jahr kürzen. Dies wären kleinere Kürzungen als dies der Bundesrat vorsieht (Kürzung auf knapp 5 Millionen). Die Finanzhilfen an Schweiz Tourismus sollen ab 2027 um rund 20 Prozent reduziert werden. Hier schliesst sich der Ständerat der bundesrätlichen Vorlage an.

Der Nationalrat wird das EP27 in der Frühlingssession 2026 beraten. Da das Paket dem fakultativen Referendum untersteht, könnte letztlich das Volk darüber entscheiden. Ein Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen ist Anfang 2027 vorgesehen.

Auswirkungen auf die Neue Regionalpolitik

Das Bundesgesetz über Regionalpolitik, welches die Neue Regionalpolitik regelt, soll dahingehend geändert werden, dass in Zukunft keine neuen finanziellen Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung mehr getätigt werden können. Damit schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, dass sich der Bund aus der NRP in ihrer heutigen Form zurückzieht. Betroffen von diesem Entscheid ist auch die bundesseitige finanzielle Unterstützung der grenzübergreifenden Interreg-Programme der Europäischen Union. Diese werden seit 2008 im Rahmen der NRP alimentiert.

Das NRP-Mehrjahresprogramm 2024–2031 kann aufgrund der ausreichenden Liquidität des Fonds auch bei Annahme des Entlastungsvorschlags wie geplant weitergeführt werden. Bei Interreg wäre indes bereits die Programmperiode 2028–2034 von Einschränkungen betroffen. Im Laufe der 2030er-Jahre müsste sich der Bund aus der Regionalpolitik zurückziehen.

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