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Entlastungspaket 27: Bundesrätliche Verzichtsvorschläge in den Bereichen Regional- und Tourismuspolitik stehen zur Diskussion im Parlament

Am 17. Dezember 2025 startet der Ständerat die Diskussionen zum Entlastungspaket 2027. Der Bundesrat hatte an seiner Sitzung vom 19. September 2025 die Botschaft zum Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt verabschiedet. Betroffen sind auch die Neue Regionalpolitik (NRP), bei der in Zukunft auf Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung verzichtet werden soll, sowie die Tourismusinstrumente Innotour und Schweiz Tourismus. 

Entlastungen von 2,4 Milliarden Franken im Jahr 2027 sowie rund 3 Milliarden in den Jahren 2028 und 2029 sieht der Bundesrat im Rahmen des Entlastungspakets 27 vor. Nach der Vernehmlassung im Juni hat der Bundesrat das Paket angepasst, wobei es bei den Sparvorschlägen zur Neuen Regionalpolitik, zu Schweiz Tourismus, Innotour und den Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik keine materiellen Anpassungen gab.

Der Bundesrat hat die Botschaft am 19. September an das Parlament überwiesen. In der nun anstehenden Wintersession 2025 befasst sich der Erstrat (Ständerat) mit dem Dossier, in der Frühlingssession 2026 der Zweitrat (Nationalrat). Da das Paket dem fakultativen Referendum untersteht, könnte letztlich das Volk darüber entscheiden. Ein Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen ist Anfang 2027 vorgesehen.
 

Auswirkungen auf die Neue Regionalpolitik

Insgesamt umfasst das Entlastungspaket knapp 60 Massnahmen, von denen mehr als die Hälfte Gesetzesänderungen erfordern. Diese werden in einem Mantelerlass zusammengefasst. Das Bundesgesetz über Regionalpolitik, welches die Neue Regionalpolitik regelt, soll dahingehend geändert werden, dass in Zukunft keine neuen finanziellen Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung mehr getätigt werden können. Damit schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, dass sich der Bund aus der NRP in ihrer heutigen Form zurückzieht. Betroffen von diesem Entscheid ist auch die bundesseitige finanzielle Unterstützung der grenzübergreifenden Interreg-Programme der Europäischen Union. Diese werden seit 2008 im Rahmen der NRP alimentiert.

Das NRP-Mehrjahresprogramm 2024–2031 kann aufgrund der ausreichenden Liquidität des Fonds auch bei Annahme des Entlastungsvorschlags wie geplant weitergeführt werden. Bei Interreg wäre indes bereits die Programmperiode 2028–2034 von Einschränkungen betroffen. Im Laufe der 2030er-Jahre müsste sich der Bund aus der Regionalpolitik zurückziehen.

 

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