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formation-regiosuisse-Konferenz 2013: ein Rückblick

NRP und INTERREG wirken zugunsten der Regionalentwicklung in der Schweiz. Die erzielten Wirkungen zahlenmässig in geschaffene Arbeitsplätze oder erhöhter regionaler Wertschöpfung nachzuweisen, ist aber fast ein Ding der Unmöglichkeit. Eine stärkere Wirkungsorientierung bei der Projektgenerierung und -umsetzung könnte das Wirkungspotenzial der NRP, aber auch das Wissen darüber, weiter erhöhen.

Dies ist auf einen Nenner gebracht das Ergebnis der formation-regiosuisse-Konferenz vom 28. und 29. November 2013 in Thun. An der zweitägigen Fachkonferenz mit vielen neuen Formaten und Gefässen nahmen über 140 Akteurinnen und Akteure der Regionalentwicklung aus der Schweiz und dem nahen Ausland teil. 

Breites Wirkungsspektrum von NRP und INTERREG
Vier exemplarische Projekte illustrierten die Wirkungsvielfalt von NRP und INTERREG. Die Palette reichte von der Förderung des Unternehmergeistes bei Schülerinnen und Schülern, grenzüberschreitender Zusammenarbeit in Innovationsprojekten bis zu gestiegenen Übernachtungszahlen und Energieeinsparungen bei Unternehmen. Die Vielfalt, die grosse Zahl der Projekte und die komplexen Wirkungszusammenhänge in der Regionalentwicklung machen es praktisch unmöglich, die Wirkungen der NRP insgesamt in Zahlen auszudrücken. Auch auf Projektebene ist es vielfach schwierig, erzielte Wirkungen zu beziffern. Die Ausführungen zu den durchgeführten Evaluationen auf Programm- und den Wirkungsmessungen auf Projektebene machten dies an der Konferenz deutlich.

Wirkungsorientierung von der Projektidee bis zur Umsetzung
Denken in Wirkungsmodellen, und dies schon beim Planen der Programme und Projekte und nicht erst beim Umsetzen: So könnte die Wirkungsorientierung in der NRP und INTERREG verstärkt werden. Dies würde nicht nur die Wirkungsmessung erleichtern, sondern von Beginn weg mithelfen, ein Projekt oder Programm zu reflektieren, wirkungsorientiert zu lenken und bei Bedarf zu optimieren. An der Konferenz sind dazu Vorgehensvorschläge entwickelt und diskutiert worden. 

Freispruch für die NRP
In der abschliessenden «Gerichtsverhandlung» stand die NRP auf der Anklagebank: Intransparenz, Missachtung des Öffentlichkeitsprinzips, Nichterfüllung politischer Vorgaben, Verletzung der Sorgfaltspflicht und ungenügendes Controlling lauteten die Vorwürfe. Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen konterten fundiert –  es resultierte ein Freispruch. 

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