Regionalpolitik 1970–2007
Diese regionalpolitischen Instrumente büssten im Laufe der Zeit an Wirksamkeit ein. Zudem entwickelte sich das Instrumentarium zusehends zum Sammelwerk, das unterschiedliche Probleme in unterschiedlichen Räumen mit je eigenen Vollzugsregeln und -instanzen lösen sollte. Mit der bisherigen Regionalpolitik gelang es, die Wohnattraktivität im Berggebiet zu erhöhen, doch verbesserten sich die Standortattraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Bergregionen kaum. Der Mangel an Arbeitsplätzen entwickelte sich zum zentralen Engpassfaktor.
Eine Neukonzeption der Regionalpolitik wie auch eine Konzentration der Regionalpolitik auf ihre Kernaufgaben drängten sich auf. Nicht in die Neuorientierung einbezogen wurden die flankierenden Instrumente der früheren Regionalpolitik. Das Bundesgesetz vom 25. Juni 1976 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten (hier erfolgte per 1. Januar 2008 eine geringfügige Angleichung an die NRP) und das Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni 2003 sind nach wie vor in Kraft. Dasselbe gilt für das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (Innotour) vom 10. Oktober 1997.
1990 lancierte die Europäische Union die Gemeinschaftsinitiative Interreg, um die Gebiete an den Innen- und Aussengrenzen der Union bei der Überwindung von Schwierigkeiten zu unterstützen, die sich aus ihrer geospezifischen Lage ergeben.
Die erste Programmperiode der Gemeinschaftsinitiative – INTERREG I – dauerte von 1990 bis 1993. Im Mittelpunkt stand die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, d.h. der Zusammenarbeit zwischen direkt benachbarten Grenzregionen.
Nach Abschluss der ersten Programmperiode wurde die Gemeinschaftsinitiative mit INTERREG II von 1994 bis 1999 fortgeführt. INTERREG II war breiter angelegt als das Vorgängerprogramm. In grossräumigeren Regionen wurden nun auch Gebiete einbezogen, welche selbst über keine Landesgrenze verfügen. Das Programm gliederte sich inhaltlich in drei Teile:
- II A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- II B: transnationale Energienetze
- II C: transnationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung
INTERREG III folgte im Jahre 2000 auf INTERREG II. Diese Dritte, bis Ende 2006 andauernden Periode , beinhaltete erneut eine Erweiterung; neu konnten im Rahmen der interregionalen Zusammenarbeit auch einzelne Regionen ohne Grenzanstoss Programmvereinbarungen eingehen.
- III A: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- III B: Transnationale Zusammenarbeit
- III C: Interregionale Zusammenarbeit
In der Europäischen Union startete 2007 eine bis 2013 andauernde vierte Programmperiode (INTERREG IV). Interreg wurde dazu in die Kohäsionspolitik integriert.
In der Schweiz wird Interreg seit dem 1. Januar 2008 im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) weitergeführt. Eine Rückwirkungsklausel sicherte die Finanzierung für das Jahr 2007.