Interreg A

Ziel von Interreg ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU und deren Nachbarländer zu stärken. Gleichzeitig soll eine ausgewogene räumliche Entwicklung ermöglicht werden. Interreg A unterstützt dazu Projekte in grenzüberschreitenden Handlungsräumen.

Kurzbeschrieb

Die Schweiz nimmt im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) an den Interreg-A-Programmen teil. Bund und Kantone legen daher den Fokus auf Projekte der Regionalwirtschaft. Es können auch Projekte mit anderen Zielen unterstützt werden, welche den Menschen im Grenzgebiet einen konkreten Mehrwert bringen.

Die Schweiz beteiligt sich an vier Interreg-A-Programmen:

  • Alpenrhein - Bodensee - Hochrhein (ABH)
  • Frankreich - Schweiz
  • Italien - Schweiz
  • Oberrhein

 

Teilnahmekriterien

  • Das Projekt muss einen signifikanten und messbaren Beitrag zu einem der spezifischen Ziele des jeweiligen Programms leisten und dadurch einen grenzüberschreitenden Mehrwert generieren.
  • Partnerstruktur: Die Projekte müssen von Partnern aus mindestens zwei Staaten, wovon einer in der EU liegen muss, durchgeführt werden.
  • Innovativer Charakter: Die Projekte müssen über die blosse Weiterführung bereits bestehender Kooperationen hinausgehen
  • Dauerhaftigkeit: Die Förderung versteht sich als Anschubfinanzierung. Zumindest die Nutzung der Projektergebnisse über die Förderdauer hinaus muss gesichert sein.
  • Eine Beteiligung von Partnern ausserhalb des jeweiligen Programmgebiets ist möglich, solange sich der Nutzen massgeblich im Programmgebiet entfaltet
  • Eigenmittel: Auf Schweizer Seite werden nur Anteile der Gesamtkosten gefördert. Die restlichen Mittel müssen die Partner selber einbringen

 

Ausschlusskriterien

  • Projekte einzelner Betriebe
  • Nicht grenzüberschreitende Projekte
  • Laufende oder abgeschlossene Projekte
  • Projekte, die bereits geförderten ähnlich oder mit ihnen vergleichbar sind
  • Projekte, deren Wirkung nicht im Programmgebiet anfällt
  • Projekte, die nicht zur Strategie passen

 

Finanzierung

  • Im Programm Oberrhein können in der Regel 50%, bei den spezifischen Zielen 11 und 12 60% der förderfähigen Projektkosten abgegolten werden. Die Förderquote auf Schweizer Seite beträgt überall 60%
  • Im Programm ABH werden auf Schweizer Seite 30-50 % der Gesamtkosten gefördert. Die restlichen Mittel müssen die Schweizer Projektpartner selber einbringen
  • Im Frankreich-Schweiz-Programm können maximal 50% der anrechenbaren Kosten mit Bundesmitteln abgegolten werden. Für jedes Projekt wird ein Kantonsbeitrag verlangt, der mindestens 2/3 des Bundesbeitrags entsprechen muss. Die Projektpartner müssen mindestens 20% Eigenfinanzierung sicherstellen
  • Im Italien-Schweiz-Programm ist ein Höchstbeitrag der öffentlichen Hand von 50% der anrechenbaren Kosten vorgesehen, was kantonale und nationale Fördermittel umfasst.
  • In der Förderperiode 2014-2020 stehen für Interreg A CHF 45 Mio. Bundesmittel aus der Neuen Regionalpolitik zur Verfügung. Die Kantone leisten mindestens äquivalente Beiträge.
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Im Finanzhilfe-Tool stellen wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern Förderinstrumente im Bereich der Schweizer Regionalentwicklung vor.

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