Inhalte und Schwerpunkte
Die NRP fokussiert auf Unternehmertum, Innovation und Wertschöpfung. Um NRP-Finanzhilfen zu erhalten, müssen die Projekte zum einen den Förderinhalten und Förderschwerpunkten des Bundes entsprechen, die im NRP-Mehrjahresprogramm 2016–2023 festgelegt sind. Für die Bewilligung von NRP-Projekten und damit auch den Entscheid, ob ein Projekt finanziert wird, sind jedoch die Kantone verantwortlich. Eine Projektförderung hängt deshalb auch davon ab, welche strategischen Ziele und Schwerpunkte die Kantone bzw. die jeweiligen Regionen bei der Umsetzung der NRP verfolgen. Diese werden in den Umsetzungsprogrammen der Kantone definiert und unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Deshalb ist es möglich, dass ein Vorhaben in einem Kanton der Strategie entspricht und NRP-Gelder erhält, ein gleiches oder ähnliches Vorhaben in einem anderen Kanton aber nicht.
Im Folgenden wird aufgezeigt, welche Projekte im Rahmen der Ausrichtung 1 (Projektförderung) – aufgeteilt nach Förderinhalten und Förderschwerpunkten – gemäss Mehrjahresprogramm des Bundes gefördert werden können. Zudem sind weitere Kriterien aufgeführt, die beim Entscheid über eine Projektförderung zur Anwendung kommen.
Für die Bewilligung von NRP-Projekten sind die Kantone verantwortlich. Sie entscheiden aufgrund ihrer NRP Umsetzungsprogramme ob ein Projekt mit NRP-Geldern unterstützt wird.
Verschiedene Kriterien, die bei der Beurteilung der Förderwürdigkeit herangezogen werden, sind im Infopapier «Schlüsselkriterien für Projekte der Neuen Regionalpolitik (NRP)» aufgeführt.
Für sämtliche Umsetzungsprogramme werden Wirkungsmodelle erstellt. Es empfiehlt sich solche auch für Projekte zu erstellen. Unterstützung dazu gibt es im Themendossier Wirkungsorientierung.
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Schwerpunkt Tourismus
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Schwerpunkt Industrie
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Kantonale Umsetzungsprogramme
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Nachhaltigkeit in der Neuen Regionalpolitik (NRP)
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regiosuisse-Projektdatenbank
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Projekte lancieren und umsetzen