Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein: Vier Länder – ein Programm
Das Programmgebiet erstreckt sich vom Alpenrhein zum Bodensee und weiter bis zum Hochrhein. Neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, dem österreichischen Bundesland Vorarlberg sowie dem Fürstentum Liechtenstein partizipieren die neun Schweizer Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau und Zürich am Programm. Die Partner realisieren seit 1990 gemeinsame Interreg-Projekte.
Die Programmregion zählt zu den innovativsten und leistungsstärksten Regionen in Europa. Die Basis dafür bildet die vielschichtige Wirtschaftsstruktur mit einer hohen Dichte an Hightech-Industrieunternehmen sowie das Zusammenspiel von KMU mit qualifizierten Hochschulen und Forschungsinstitutionen. Der Tourismus ist für verschiedene Teilregionen ebenfalls ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Zudem umfasst das Gebiet einen heterogenen Naturraum. In dessen Zentrum liegt der Bodensee als gemeinsames und besonders schützenswertes Gewässer, aus dem über 4 Millionen Einwohner ihr Trinkwasser beziehen.
Ziele
Das Programm ABH will die erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit verstärken, damit das Grenzgebiet seine Potenziale noch besser nutzen kann. Die Projekte sollen einen konkreten Mehrwert schaffen, indem sie entweder Innovation und den Wissenstransfer in der Region steigern oder Verbesserungen in den prioritären Themenbereichen erzielen: «Digitalisierung und Innovation», «Umwelt-, Natur- und Klimaschutz», «Gesundheit, Bildung, Kultur und Tourismus» sowie «Zusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement».
Eine gute Idee steht am Anfang jedes erfolgreichen Projekts. Aus dem neu entstehenden Netzwerk und dank dem regen grenzüberschreitenden Wissensaustausch ergibt sich im Verlauf der Projektumsetzung ein Mehrwert für jeden einzelnen Partner. Der Förderbeitrag ist als einmalige Anschubfinanzierung konzipiert, die dem Projekt einen erfolgreichen Start ermöglichen soll. Für eine Projektförderung können sich Unternehmen, Organisationen sowie öffentliche Trägerschaften, aber auch andere Vereinigungen und Privatpersonen bewerben. Die Projekte müssen zwingend einen grenzüberschreitenden Charakter haben und von mindestens zwei Partnern aus unterschiedlichen Ländern realisiert werden. Einer von ihnen muss seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) haben.
Facts and Figures
- 30 080 km2 Fläche
- ca. 6 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner
- ca. 50'000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger
- Am Programm beteiligte Kantone: AG, AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH
Schweizer Beteiligung und Kontaktstelle
Fördergesuche können jederzeit auf elektronischem Weg eingereicht werden. Alle notwendigen Informationen stehen auf der Website zur Verfügung. Auf Schweizer Seite vertritt die Netzwerkstelle Ostschweiz die neun am Programm beteiligten Schweizer Kantone. Sie dient Schweizer Projektinteressierten als Anlaufstelle für alle Fragen. Es empfiehlt sich, den Kontakt mit der Netzwerkstelle ganz zu Beginn der Projekterarbeitung zu suchen, um eine erste Einschätzung über die Förderfähigkeit der Projektidee und Hinweise zum weiteren Vorgehen zu erhalten.
Ansprechpartnerin bei Fragen:
Netzwerkstelle Ostschweiz
Alessandra Pfister
+41 58 229 64 65
interregabh@sg.ch
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