Interreg B

Das Ziel von Interreg B ist es, die wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit innerhalb der EU und ihrer Nachbarländer zu stärken. Gleichzeitig soll eine ausgewogene territoriale Entwicklung ermöglicht werden. Zu diesem Zweck fördert Interreg B Projekte in transnationalen Aktionsgebieten (Gebiete, die sich über mehrere Länder und Regionen erstrecken).

Kurzbeschrieb

Die Schweiz nimmt im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) an den Interreg-B-Programmen teil. Der Fokus liegt daher auf Projekten der Regionalwirtschaft. Daneben können Projekte von nationaler strategischer Bedeutung unterstützt werden.

Die Schweiz beteiligt sich an zwei Interreg B-Programmen:

  • Alpenraum
  • Nordwesteuropa

Die Ko-Finanzierung der Schweizer Beteiligung an Interreg B-Projekten erfolgt nicht automatisch. Schweizer Institutionen, die an einem Interreg-B-Projekt teilnehmen wollen, sind gebeten, möglichst bald mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) Kontakt aufzunehmen, um die Bedingungen für eine Bundesfinanzierung zu diskutieren.

 

Teilnahmekriterien

Das Projekt muss vom entsprechenden Interreg-B-Programm genehmigt werden und muss einer der in der Schweiz für Interreg B festgelegten Förderprioritäten entsprechen. 

Folgende Prioritäten und Ziele stehen in der aktuellen Periode 2021-2027 des Interegg B-Alpenraumprogramms im Vordergrund:

  • Klimaresilienter und grüner Alpenraum
    • Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz
    • Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biolgischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
  • Kohlenstoffneutraler und ressourcensensibler Alpenraum
    • Förderung von Energieefizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
    • Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft
  • Innovation und Digitalisierung für einen grünen Alpenraum
    • Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien
    • Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bevölkerung, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden
  • Kooperativ verwalteter und entwickelter Alpenraum
    • Verbesserung der institutionellen Kapazität von Behören und Interessensgruppen zur Umsetzung makroregionaler Strategien und anderen territorialen Strategien.

Beim Interegg B- Nordwesteuropa Programm stehen folgende Schwerpunkte im Zentrum:

  • Intelligente Klima- und Umweltresilienz für NWE-Gebiete
    • Verbesserung des Naturschutzes und der Biodiversität sowie Verringerung der Umweltverschmutzung
    • Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Widerstandsfähigkeit bei Katastrophen
  • Intelligente und gerechte Energiewende
    • Förderung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen
    • Förderung von erneuerbaren Energien
  • Übergang zu einer ortsgebundenen Kreislaufwirtschaft
    • Förderung des Übergangs zu einer kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft
  • Verbesserung der territorialen Resilienz in Nordwesteuropa durch innovative und intelligente Veränderungen.
    • Entwicklung und Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortschrittlicher Technologien
  • Inklusives Nordwesteuropa
    • Verbesserung der Effektivität und Inklusion der Arbeitsmärkte und des Zugangs zu hochwertiger Beschäftigung durch den Ausbau der sozialen Infrastruktur und die Förderung der Sozialwirtschaft
    • Gewährleistung eines einheitlichen Zugangs zur Gesundheitsversorgung durch den Ausbau der Infrastruktur, einschließlich der Grundversorgung, und Förderung des Übergangs von der institutionellen zur gemeindenahen Versorgung
    • Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus bei der wirtschaftlichen Entwicklung, sozialen Inklusion und Innovation

Ausschlusskriterien

  • Projekte einzelner Betriebe
  • Bauprojekte
  • Nicht transnationale Projekte

Finanzierung

  • Grundsätzlich kann höchstens ein NRP-Bundesbeitrag gesprochen werden, der dem Beitrag entspricht, den ein Projekt von Kanton(en) und/oder Gemeinde(n) erhält. Des Weiteren können Eigenleistungen und Drittmittel investiert werden.
  • In der Förderperiode 2021-2027 stehen für Interreg B, URBACT und ESPON CHF 7,2 Mio. Bundesmittel aus der NRP zur Verfügung. Die Kantone und weitere Bundesstellen leisten ebenfalls Beiträge.
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Im Finanzhilfe-Tool stellen wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern Förderinstrumente im Bereich der Schweizer Regionalentwicklung vor.

Nutzen Sie die Filtermöglichkeiten gemäss Ihren Präferenzen und Sie erhalten einen guten Überblick zu Förderinstrumenten, welche zu Ihrem Projektvorhaben passen könnten!

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