Vorabklärungen innovative Projekte

Mit der Finanzhilfe für Vorabklärungen für innovative Projekte können Projektträgerschaften aus der Land- und Ernährungswirtschaft bei der Erarbeitung von innovativen, auf die Ziele und Instrumente der Agrarpolitik ausgerichteten Projekten unterstützt werden. Die Finanzhilfe unterstützt Projektträgerschaften bei der Finanzierung von Kosten in der Vorabklärungsphase von innovativen Projekten oder bei der Erarbeitung von Gesuchen für weiterführende Instrumente der Agrarpolitik, wie z.B. Projekte für Regionale Entwicklung oder Ressourcenprojekte.

Kurzbeschrieb

Die Finanzhilfe beschränkt sich auf die Vorabklärungsphase von innovativen Projekten oder die Erarbeitung von Gesuchen für weiterführende, projektbasierte agrarpolitische Förderinstrumente mit Innovations- bzw. Wertschöpfungsfokus aus den Bereichen Förderung der Qualität und Nachhaltigkeit, nachhaltige Ressourcennutzung oder regionale Entwicklung.

Unterstützt werden können

  • Vorabklärungen für jede Art von innovativen Projektideen in der Land- und Ernährungswirtschaft. Im Zentrum dieser Projektideen müssen konkrete Vorhaben stehen
  • Die Erarbeitung von Gesuchen für bestehende, projektbasierte agrarpolitische Förderinstrumente wie zum Beispiel Projekte zur Regionalen Entwicklung (PRE), nach Art. 93 Abs. 1 Bst c Landwirtschaftsgesetz (LwG), Ressourcenprojekte (RP) nach Art. 77a LwG oder Projekte zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit (QuNaV) nach Art. 11 LwG

Teilnahmekriterien

  • Interessengruppen oder Organisationen (Projektträgerschaften) aus der Land- und Ernährungswirtschaft
  • Projektideen mit klarem Fokus auf agrarpolitische Förderinstrumente werden bevorzugt

 

Ausschlusskriterien

  • Gesuche von Einzelbetrieben bzw. –firmen oder einzelnen Institutionen
  • Forschungsprojekte ohne direkten Umsetzungsbezug
  • Anrechnung von Kosten für bereits laufende Projekte und Projektinitiativen
  • Projektideen ohne Nachweis der Trägerschaften von Eigenmitteln bzw. –leistungen für die Vorabklärungsphase

Finanzierung

  • Die Finanzhilfe ist auf maximal CHF 20‘000 beschränkt und deckt höchstens 50% der Kosten der Trägerschaft für die Vorabklärungsphase, d.h. mindestens 50% der Kosten muss durch Eigenmittel und/oder –leistungen der Trägerschaft finanziert werden
  • Pro Jahr stehen rund CHF 1 Mio. zur Verfügung

 

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

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