Pärke von nationaler Bedeutung

Die Pärke von nationaler Bedeutung zeichnen sich durch schöne Landschaften, eine reiche Biodiversität und hochwertige Kulturgüter aus. Auf dieser Basis sind die Parkgemeinden zusammen mit der Bevölkerung und den Kantonen bestrebt, diese Werte zu erhalten und für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ihrer Regionen weiter zu steigern und nachhaltig zu nutzen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) kann gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und die Pärkeverordnung (PäV) Kantonen globale Finanzhilfen für Errichtung und Betrieb von Pärken gewähren.

Kurzbeschrieb

Der Bund fördert drei Kategorien von Pärken von nationaler Bedeutung. Jede Parkkategorie ist auf das Potential der Region, auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und die Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung ausgerichtet: 

  • Nationalpärke weisen eine grössere Kernzone auf, die der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bietet und der freien Entwicklung der Natur dient. Eine Umgebungszone puffert störende Einflüsse ab. Diese dient ebenfalls der naturnahen Bewirtschaftung der Kulturlandschaft, der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen, der Erholung, der Umweltbildung sowie der wissenschaftlichen Forschung.
  • Regionale Naturpärke sind teilweise besiedelte, ländliche Gebiete, die sich durch hohe Natur-, Landschafts- und Kulturwerte auszeichnen. Sie fördern die Qualität von Natur und Landschaft ebenso wie eine nachhaltige Entwicklung der regionalen Wirtschaft.
  • Naturerlebnispärke sind Gebiete in der Nähe von dicht besiedelten Räumen, die in ihrer Kernzone der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bieten. Die Kernzone ist durch eine Übergangszone abgepuffert. Diese eröffnet vielfältige Bildungs-, Erlebnis- und Erholungsmöglichkeiten und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität der städtischen Bevölkerung.

Teilnahmekriterien

  • Es können Projekte zur Errichtung und zum Betrieb von Pärken unterstützt werden, die Gegenstand eines Managementplans sind
  • Die Anforderungen nach NHG / Pärkeverordnung PäV an einen Park in der gewünschten Kategorie müssen erfüllt werden. Als Nachweis dient der Managementplan für die Errichtung oder den Betrieb eines Parks

Ausschlusskriterien

  • Sämtliche Projekte, für welche andere Förderinstrumente des Bundes bestehen
  • Projekte, die nach NHG / Pärkeverordnung PäV nicht den der jeweiligen Parkkategorie zugewiesenen Anforderungen entsprechen, können nicht unterstützt werden

Finanzierung

  • Die maximale Bundesbeteiligung beträgt 50%
  • Pro Jahr stehen CHF 19,4 Mio. an Bundesmitteln zur Verfügung
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

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