Umwelttechnologieförderung (UTF)

Zur Zeit wird im Rahmen der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung des Bundesrates ein Verzicht auf die Umwelttechnologieförderung geprüft. Der definitive Entscheid des Parlaments über die Entlastungsmassnahme sollte per anfangs 2027 feststehen. Deshalb können vorerst keine Gesuche mehr eingereicht werden. 

Alle weiteren Informationen zum Entlastungspaket 27 sind auf der Webseite des Eidgenössischen Finanzdepartements zu finden:

EFD: Entlastungspaket 2027

 

Die Umwelttechnologieförderung (UTF) des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) unterstützt mittels Finanzhilfen die Entwicklung innovativer, umweltfreundlicher Technologien – speziell die praktische Erprobung in Pilot- und Demonstrationsanlagen. Mit seiner Fördertätigkeit will das BAFU die Umwelt mit ressourceneffizienten Produkten, Technologien und Prozessen entlasten und die Ressourceneffizienz und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken. Alle 5 Jahre wird ein Evaluationsbericht des Bundesrats zur Wirkung erstellt.

Kurzbeschrieb

Artikel 49 Absatz 3 des Umweltschutzgesetzes sieht vor, dass der Bund die Entwicklung von Technologien und Anlagen unterstützen kann, mit denen die Umweltbelastung im öffentlichen Interesse vermindert wird. Der Begriff Umwelttechnologie umfasst alle Technologien, Anlagen, Verfahren und Produkte (Güter und Dienstleistungen), die die Umweltbelastung reduzieren und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen ermöglichen. Im Rahmen der UTF werden einerseits Pilot- und Demonstrations-Projekte (P&D), andererseits Projekte zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft gefördert.
Projekte werden in den Bereichen Abfall und Recycling, Biodiversität (Natur- und Landschaftsschutz, Walderhaltung), Boden und Altlasten, Klima, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Gefahrenprävention (Schutz vor Naturgefahren und Sicherheit), Ressourceneffizienz und Wasser unterstützt.

Teilnahmekriterien

  • Das eingegebene Projekt muss Angaben zu den Kriterien Umweltnutzen, Innovation, wirtschaftliche und technische Machbarkeit inkl. Marktchancen, Wertschöpfung in der Schweiz sowie weitere Aspekte der Nachhaltigkeit machen
  • Mindestens 50% der förderungsberechtigen Gesamtprojektkosten müssen durch die Gesuchsteller getragen werden. Bei Machbarkeitsstudien unter CHF 50‘000 kann das BAFU ausnahmsweise mehr als 50% der Kosten übernehmen
  • Der Rechtssitz der Beitragsempfänger muss in der Schweiz sein
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel

Ausschlusskriterien

  • Projekte, welche keinen Umweltbezug haben
  • Projekte, welche keinen Innovationsgehalt haben

Finanzierung

  • Mindestens 50% der förderungsberechtigen Gesamtprojektkosten müssen durch die Gesuchsteller getragen werden. Bei Machbarkeitsstudien unter CHF 50‘000 kann das BAFU ausnahmsweise mehr als 50% der Kosten übernehmen.
  • Jährlicher Betrag für Finanzhilfen: ca. CHF 4 Mio.
  • Gemäss Art. 18 des Mehrwertsteuergesetzes unterliegen die Finanzhilfen nicht der Mehrwertsteuer.
  • Bei Projekten, die mehr als ein Rechnungsjahr betreffen, bleibt die Bewilligung der jährlichen Kredite durch die Eidgenössischen Räte immer vorbehalten.
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Im Finanzhilfe-Tool stellen wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern Förderinstrumente im Bereich der Schweizer Regionalentwicklung vor.

Nutzen Sie die Filtermöglichkeiten gemäss Ihren Präferenzen und Sie erhalten einen guten Überblick zu Förderinstrumenten, welche zu Ihrem Projektvorhaben passen könnten!

Artikel teilen
Newsletter abonnieren
regioS Blog