Wald- und Holzforschungsförderung Schweiz (WHFF-CH)

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) der Kantone fördern Wald- und Holzforschungsprojekte. Die Koordinationsstelle ist bei der Abteilung Wald des BAFU angesiedelt. Die WHFF-CH unterstützt Vorhaben, die für die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft von Bedeutung sind. Der Fokus liegt dabei auf der praxis- und umsetzungsorientierten Wald- und Holzforschung, der lösungsorientierten Forschung und Entwicklung und der Umsetzung von Ergebnissen.

Kurzbeschrieb

Die thematischen Schwerpunkte der WHFF-CH

  • Zielorientierte und effiziente Bereitstellung der geforderten Waldleistungen
  • Optimierung von Prozessen und Produktionsmethoden in der Wald- und Holzwirtschaft
  • Arten- und Dimensionsvielfalt des Rohstoffes Holz wird in Produkte der Wald- und Holzwirtschaft umgesetzt
  • Innovation bei der Entwicklung neuer Verwendungsmöglichkeiten von Holz

Rahmenbedingungen

  • Projekte kommen bevorzugt aus der Praxis und werden in Zusammenarbeit mit den Forschungsinstitutionen angegangen
  • Wissenstransfer und Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis werden gezielt angepackt

Grundsätze

  • Projekte sind förderungswürdig, wenn sie für mindestens einen Wirtschaftssektor oder eine Region von Interesse sind
  • Die Beitragsleistungen sind in erster Linie als Starthilfe gedacht. Sie sollten die Selbsthilfe und die finanzielle Beteiligung Dritter auslösen
  • An Verbände und deren Institutionen dürfen keine festen Jahresbeiträge ausgerichtet werden

Teilnahmekriterien

  • I.d.R. werden bis max. 50% der Gesamtkosten unterstützt
  • Bei Gesuchstellenden bzw. Institutionen, die anderweitig vom Bund oder den Kantonen unterstützt werden, dürfen die allfälligen Eigenmittel im Projekt nicht aus diesen Quellen stammen. Dies ist zu deklarieren.

Ausschlusskriterien

Nicht unterstützt werden

  • Projekte/Teilprojekte, die auch anderweitig vom Bund finanziert werden 
  • Dokumentation und bibliographische Arbeiten (sofern nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung)
  • Wissenschaftliche Dienstleistungen, die regelmässig oder dauerhaft erfolgen (wie Monitoring, Datenerhebungen, Messungen, Erstellen von Statistiken, Prüfungen, Qualitätskontrollen)
  • Patent- und Lizenzarbeiten
  • wissenschaftliche und technische Beratung
  • Gesetzgebungsprozesse und deren Vorbereitung, soweit sie nicht Forschungsarbeiten darstellen
  • Technische Verkaufsdienste 
  • Leistungen, die vor Projektbeginn erbracht wurden 

Finanzierung

  • Durchschnittlicher Beitrag pro Projekt ca. CHF 60'000
  • Der Bund stellt jährlich CHF 470'000 zur Verfügung. Die Kantone CHF 300'000
  • Die Projektbeurteilung erfolgt durch ein Expertengremium
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

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