Die Plattform für Regionalentwicklung in der Schweiz
Darlehen der Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH)
Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist für den Vollzug des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2003 über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (nachfolgend Bundesgesetz, SR 935.12) und die Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (nachfolgende Verordnung, SR 935.121) zuständig. Sie verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Beherbergungswirtschaft zu erhalten und zu verbessern. Dazu gewährt sie in Ergänzung zu privaten Kapitalgebern Darlehen an Beherbergungsbetriebe in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten. Diese Darlehen können für die Erneuerung und den Kauf von Beherbergungsbetrieben, Neubauten und Darlehensablösungen eingesetzt werden.
Kurzbeschrieb
Zusätzlich zu den Darlehen bietet die SGH in der ganzen Schweiz Beratungsdienstleistungen an. Sie kann Private sowie Gemeinden und Kantone in Investitions-, Finanzierungs- und damit verbundenen Strategiefragen zur Beherbergungswirtschaft beraten (z.B.: Unternehmensbewertungen, Machbarkeitsstudien, Finanzierungs-prüfungen, regionale Förderprogramme oder Gutachten beispielsweise im Bereich Lex Koller und Zweitwohnungsgesetzgebung). Der Wissenstransfer zugunsten der Beherbergungsbranche rundet das Tätigkeitsfeld der SGH ab.
Die Darlehensgewährung erfolgt in Abstimmung mit den weiteren, auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden vorhandenen Förderinstrumenten sowie mit privaten Stiftungen wie der Berghilfe.
Teilnahmekriterien
Zweck der Darlehen:
Erneuerung oder Erweiterung eines bestehenden Beherbergungsbetriebes
Neubau von Beherbergungsbetrieben
Erneuerung, Erweiterung oder Neubau von Personalunterkünften und Arbeitsstätten sowie überbetrieblicher Gemeinschaftseinrichtungen der Beherbergungsbetriebe
Erwerb von Beherbergungsbetrieben und Nachfolgeregelungen
Renovationen zum Abbau baulicher Hindernisse für Behinderte
Ablösung von bestehenden Darlehen, falls dadurch die Investitionsfähigkeit gesteigert wird
Beschränkung auf Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte:
Im Anhang der Verordnung ist der Förderperimeter der SGH gemeindescharf definiert
Ausnahmen sind möglich
Voraussetzungen für Darlehen:
Die SGH finanziert üblicherweise durch grundpfandgesicherte Darlehen ergänzend und nachrangig zur Bankfinanzierung. Mietbetriebe können auch finanziert werden
Die erwarteten Erträge reichen aus, um sämtliche Betriebskosten zu tragen und die laufenden Erneuerungen des Betriebes zu finanzieren
Die SGH finanziert nur definierte Beherbergungsbetriebe, welche mindestens 15 Zimmer bzw. 30 Betten haben. Das bedeutet, der Betrieb muss über Rezeption, Restaurationsservice/Frühstück und die Möglichkeit einer täglichen Zimmerreinigung verfügen
Ausschlusskriterien
Darlehen werden nur subsidiär zu Darlehen von privaten Kapitalgebern gewährt
Keine Unterstützung von Investitionen zu anderen Zwecken als Bau- und Sachinvestitionen in Beherbergungsbetriebe
Betriebskosten werden nicht unterstützt
Finanzierung
Darlehensbetrag (Verordnung Art. 6, SR 935.121):
Das Darlehen pro Vorhaben beträgt in der Regel zwischen CHF 100‘000 und 6 Mio.
Das Darlehen darf in der Regel nicht mehr als 40% des Ertragswerts betragen
Ausnahmsweise können Darlehen von über CHF 6 Mio. gewährt werden
Ausnahmsweise können Darlehen bis zu 100% des Ertragswertes mitfinanziert werden
Verfügbare Mittel:
Die SGH verfügt für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages über ein zinsfreies Darlehen des Bundes im Umfang von rund CHF 136 Mio
Zusätzlich stehen der SGH ein Genossenschaftskapital von rund CHF 28,4 Mio. sowie Reserven (inklusive Gewinnvortrag) von CHF 16.4 Mio. zur Verfügung
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung
Im Finanzhilfe-Tool stellen wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern Förderinstrumente im Bereich der Schweizer Regionalentwicklung vor.
Nutzen Sie die Filtermöglichkeiten gemäss Ihren Präferenzen und Sie erhalten einen guten Überblick zu Förderinstrumenten, welche zu Ihrem Projektvorhaben passen könnten!
Wollten Sie nicht auch schon lange Ihre Meinung zu regiosuisse kundtun? Nehmen Sie sich ca. 6 Minuten Zeit und machen Sie bei unserer regiosuisse-Umfrage mit.