Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE)

Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) fördern die Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft, dem Tourismus und der Gastronomie und bieten eine Chance, das bäuerliche Einkommen zu erhöhen. Konkret können Projekte in den Bereichen «Produktion und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Rohstoffen», «Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten» sowie «Aufbau und Weiterentwicklung von Betriebszweigen auf Landwirtschaftsbetrieben» unterstützt werden.

Kurzbeschrieb

  • Es gibt zwei verschiedene PRE-Typen:
    • Sektorübergreifende PRE umfassen mehrere Wertschöpfungsketten und schliessen auch die regionale Zusammenarbeit mit nicht-landwirtschaftlichen Sektoren mit ein.
    • Wertschöpfungskettenorientierte PRE werden von mindestens drei wirtschaftlich unabhängigen Akteuren innerhalb derselben regionalen Wertschöpfungskette getragen.
  • PRE sind gegliedert in eine Vorabklärungsphase (Finanzierung: Bund (max. CHF 20'000.- bzw. 50% der Kosten), eine Grundlagenetappe (Finanzierung: Bund, Kantone, Trägerschaft gemäss projektspezifischem Schlüssel) und einer Umsetzungsphase (Finanzierung: Bund, Kantone, Trägerschaft gemäss projektspezifischem Schlüssel, Dauer: 6 Jahre)
  • PRE sind eine Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den Kantonen. Während der Bund die Vorabklärungsphase finanziert, sind ab der Grundlagenetappe die Kantone massgeblich für die Steuerung der PRE verantwortlich

Teilnahmekriterien

  • Projekt trägt zur Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft und zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit bei.
  • Für ein PRE müssen mindestens drei Teilprojekte mit unterschiedlicher Ausrichtung realisiert werden. Es wird zwischen fünf Ausrichtungen unterschieden: Produktion, Verarbeitung, Vermarktung, Diversifizierung oder Aufwertung der Region.
  • Die Massnahmen innerhalb des PRE sind inhaltlich aufeinander abgestimmt und mit der Regionalentwicklung, den Pärken von nationaler Bedeutung sowie der Raumplanung koordiniert.
  • Die Projektträgerschaft muss mehrheitlich aus direktzahlungsberechtigten Landwirtinnen und Landwirten bestehen, welche die Stimmenmehrheit besitzen.

Ausschlusskriterien

  • Ungenügende Beteiligung der Landwirtschaft (zu geringer Anteil landwirtschaftlicher Herkunft des Angebots, der Arbeitsleistungen oder der Mitglieder in den Trägerorganisationen) 
  • Fehlender Zusammenhalt als gemeinschaftliches Projekt und/oder mangelnde Massnahmenvielfalt innerhalb des Projekts
  • Nationale oder überregionale Ausrichtung 
  • Mangelnde Aussicht auf Eigenwirtschaftlichkeit nach Abschluss der Umsetzung der Massnahmen innerhalb von sechs Jahren

Finanzierung

  • Der kantonale Beitrag muss mindestens 80% des Bundesbeitrages entsprechen
  • Unterschiedliche Förderung je nach Art der Massnahme. Der maximale Anteil des Bundesbeitrages an der Projektförderung wird nach Projektperimeter definiert:
    • Talzone: 34%
    • Hügel- und Bergzone I: 37%
    • Bergzone II- IV: 40% 
  • Pro Jahr stehen rund CHF 10 Mio. zur Verfügung
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

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Im Finanzhilfe-Tool stellen wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern Förderinstrumente im Bereich der Schweizer Regionalentwicklung vor.

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