Die Plattform für Regionalentwicklung in der Schweiz
ProKilowatt
ProKilowatt unterstützt schweizweit Stromsparmassnahmen mit einem Förderbeitrag von maximal 30% der Investitionskosten. Gefördert werden vor allem Massnahmen in Unternehmen, vereinzelt auch solche in Haushalten. Durch ProKilowatt unterstützte Massnahmen müssen unwirtschaftlich sein (Payback grösser als 4 Jahre). Gefördert wird die Stromeffizienzsteigerung z.B. in folgenden Bereichen: Beleuchtung, Kälte, Lüftungsanlagen, Pumpen, elektrische Antriebe, Produktionsanlagen oder Rechenzentren.
Kurzbeschrieb
ProKilowatt kennt 2 Arten von Förderung:
Projekte:
Der Projekteigner setzt die Massnahme direkt um
Ein Projekt umfasst eine oder mehrere Massnahmen
Die Investitionskosten betragen mindestens CHF 70'000
Programme:
Eine Programmträgerschaft gibt die Fördermittel an Dritte weiter, die die Massnahmen umsetzen
Programme beinhalten einfache Standardmassnahmen
Programmträgerschaften sind z.B. Unternehmen, die öffentliche Hand oder Fachverbände
Die Investitionskosten betragen maximal CHF 150'000
ProKilowatt ist ein Förderinstrument des Bundesamtes für Energie (BFE). Die operative Umsetzung erfolgt durch eine externe Geschäftsstelle.
Teilnahmekriterien
Geförderte Massnahmen müssen
Strom einsparen bei gleichbleibendem Nutzen
unwirtschaftlich sein (Payback > 4 Jahre)
noch nicht umgesetzt sein
additional sein (d.h. ohne den Förderbeitrag werden sie nicht umgesetzt)
Ausschlusskriterien
Nicht gefördert werden können Massnahmen, die
ausschliesslich andere Energieträger als Strom einsparen.
bereits umgesetzt sind
die auch ohne ProKilowatt-Beitrag umgesetzt würden.
wirtschaftlich sind
Neuanlagen betreffen
mit einer Reduktion von Nutzen verbunden sind (z.B. weniger Produktionsvolumen)
aufgrund von gesetzl. Vorschriften umgesetzt werden müssen
Wärmeerzeugungsanlagen für Raumwärme betreffen
Gegenstand des harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM) sind
von weiteren Förderinstrumenten profitieren
Finanzierung
Der Förderbeitrag von ProKilowatt kann maximal 30% der totalen Investitionskosten der Stromsparmassnahmen betragen.
Es werden nur unwirtschaftliche Massnahmen (Payback > 4 Jahre) gefördert.
Für Projekte und Programme gelten die folgenden Grenzen für die Förderbeiträge:
Projektförderung: CHF 20'000 bis CHF 6 Mio. pro Projekt (bedingt Investitionskosten > CHF 70'000)
Programmförderung: Maximal CHF 45'000 pro geförderter Massnahme und Endkunde (entspricht dem maximal zulässigen Investitionskosten von CHF 150'000), maximal CHF 3 Mio. pro Programm
Es werden diejenigen Programme bzw. Projekte gefördert, die pro Eingaberunde das beste Verhältnis von beantragten Fördermittel zu geplanter Stromeinsparung erzielen.
Es stehen jährlich CHF 40 Mio. für Projekte und Programme zur Verfügung. Die Fördermittel stammen aus einem Zuschlag auf das Stromnetz (100% Bundesmittel).
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung
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