ProKilowatt

ProKilowatt unterstützt schweizweit Stromsparmassnahmen mit einem Förderbeitrag von maximal 30% der Investitionskosten. Gefördert werden vor allem Massnahmen in Unternehmen, vereinzelt auch solche in Haushalten. Durch ProKilowatt unterstützte Massnahmen müssen unwirtschaftlich sein (Payback grösser als 4 Jahre). Gefördert wird die Stromeffizienzsteigerung z.B. in folgenden Bereichen: Beleuchtung, Kälte, Lüftungsanlagen, Pumpen, elektrische Antriebe, Produktionsanlagen oder Rechenzentren.

Kurzbeschrieb

ProKilowatt kennt 2 Arten von Förderung:

Projekte:

  • Der Projekteigner setzt die Massnahme direkt um
  • Ein Projekt umfasst eine oder mehrere Massnahmen
  • Die Investitionskosten betragen mindestens CHF 70'000

Programme:

  • Eine Programmträgerschaft gibt die Fördermittel an Dritte weiter, die die Massnahmen umsetzen
  • Programme beinhalten einfache Standardmassnahmen
  • Programmträgerschaften sind z.B. Unternehmen, die öffentliche Hand oder Fachverbände
  • Die Investitionskosten betragen maximal CHF 150'000

ProKilowatt ist ein Förderinstrument des Bundesamtes für Energie (BFE). Die operative Umsetzung erfolgt durch eine externe Geschäftsstelle.

Teilnahmekriterien

Geförderte Massnahmen müssen

  • Strom einsparen bei gleichbleibendem Nutzen
  • unwirtschaftlich sein (Payback > 4 Jahre)
  • noch nicht umgesetzt sein
  • additional sein (d.h. ohne den Förderbeitrag werden sie nicht umgesetzt)

Ausschlusskriterien

Nicht gefördert werden können Massnahmen, die

  • ausschliesslich andere Energieträger als Strom einsparen.
  • bereits umgesetzt sind
  • die auch ohne ProKilowatt-Beitrag umgesetzt würden.
  • wirtschaftlich sind
  • Neuanlagen betreffen
  • mit einer Reduktion von Nutzen verbunden sind (z.B. weniger Produktionsvolumen)
  • aufgrund von gesetzl. Vorschriften umgesetzt werden müssen
  • Wärmeerzeugungsanlagen für Raumwärme betreffen
  • Gegenstand des harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM) sind
  • von weiteren Förderinstrumenten profitieren

Finanzierung

Der Förderbeitrag von ProKilowatt kann maximal 30% der totalen Investitionskosten der Stromsparmassnahmen betragen.

Es werden nur unwirtschaftliche Massnahmen (Payback > 4 Jahre) gefördert.

Für Projekte und Programme gelten die folgenden Grenzen für die Förderbeiträge:

  • Projektförderung: CHF 20'000 bis CHF 6 Mio. pro Projekt (bedingt Investitionskosten > CHF 70'000)
  • Programmförderung: Maximal CHF 45'000 pro geförderter Massnahme und Endkunde (entspricht dem maximal zulässigen Investitionskosten von CHF 150'000), maximal CHF 3 Mio. pro Programm

Es werden diejenigen Programme bzw. Projekte gefördert, die pro Eingaberunde das beste Verhältnis von beantragten Fördermittel zu geplanter Stromeinsparung erzielen.

Es stehen jährlich CHF 40 Mio. für Projekte und Programme zur Verfügung. Die Fördermittel stammen aus einem Zuschlag auf das Stromnetz (100% Bundesmittel). 

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