Das Gebäudeprogramm

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert bei Liegenschaften Energieeffizienzmassnahmen wie die Dämmung von Dächern und Fassaden, die Nutzung von Abwärme und die Optimierung der Gebäudetechnik sowie den Einsatz erneuerbarer Energien.

Kurzbeschrieb

Das Gebäudeprogramm unterstützt Sie mit Förderbeiträgen, wenn Sie den Energieverbrauch oder den CO2-Ausstoss Ihrer Liegenschaft vermindern. Gefördert werden bauliche Massnahmen wie

  • die Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • der Ersatz fossiler oder direkt elektrischer Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien oder durch den Anschluss an ein Wärmenetz
  • umfassende energetische Sanierungen oder Sanierungen in grösseren Etappen sowie Neubauten im Minergie-P Standard

Die Kantone legen individuell fest, welche Massnahmen sie zu welchen Bedingungen fördern. Die Basis dafür bildet das Harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM 2015). Der GEAK Plus (Gebäudeausweis der Kantone) hilft Ihnen bei der vorausschauenden Planung Ihres Bauprojektes und ist teilweise auch Bedingung für den Erhalt von Förderbeiträgen. Beachten Sie die Förderbedingungen Ihres Kantons frühzeitig!

Teilnahmekriterien

Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.

 

Ausschlusskriterien

  • Kleinstprojekte mit einem resultierenden Förderbeitrag unter CHF 1000 werden nicht gefördert
  • Vorhaben, die bereits im Bau oder schon fertig gestellt sind, werden nicht unterstützt
  • Anlagen und Bauten von Bund und Kantonen sind nicht förderberechtigt
  • Unternehmen, die gesetzlich zur CO2-Reduktion verpflichtet sind, erhalten keine Förderbeiträge. Ebenso Unternehmen, die aufgrund von Vereinbarungen mit dem Bund oder mit privaten Organisationen von der CO2-Abgabe befreit sind. (Art. 104 CO2-V)
  • Keine Doppelförderung mit anderen Förderinstrumenten

 

Finanzierung

  • Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton
  • In der Regel beträgt der Förderbeitrag zwischen 20% und max. 50% der energetischen Gesamtinvestition
  • Ein Drittel der Einnahmen der CO2-Abgabe, höchstens aber CHF 450 Mio. pro Jahr, wird für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden verwendet (Teilzweckbindung). Zwei Drittel werden an die Bevölkerung und an die Wirtschaft rückverteilt, ebenso, was pro Jahr aus dem Gebäudeprogramm übrigbleibt
  • Seit 2017 werden sämtliche Mittel für Das Gebäudeprogramm aus der CO2-Teilzweckbindung in Form von Globalbeiträgen an die Kantone ausbezahlt
  • Aus der Teilzweckbindung stehen ca. CHF 350 Mio/Jahr zur Verfügung. Dazu kommen kantonale Kredite von CHF 60 bis 100 Mio. pro Jahr
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Im Finanzhilfe-Tool stellen wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern Förderinstrumente im Bereich der Schweizer Regionalentwicklung vor.

Nutzen Sie die Filtermöglichkeiten gemäss Ihren Präferenzen und Sie erhalten einen guten Überblick zu Förderinstrumenten, welche zu Ihrem Projektvorhaben passen könnten!

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