Die Plattform für Regionalentwicklung in der Schweiz
Pilot- und Demonstrationsprogramm (P+D)
Aufgrund des Entscheides des Bundesrates über die vorgeschlagenen Massnahmen zur Entlastung der Bundesfinanzen, welche u.a. die Streichung der Unterstützung für P+D Projekte ab 2027 (und möglicherweise bereits ab 2026) vorsieht, werden ab sofort keine Finanzbeiträge für P+D-Projekte gewährt. Auf eingereichte Gesuche wird somit bis auf Weiteres nicht mehr eingetreten. Es werden auch keine Rückmeldungen auf Anfragen und Skizzen zu möglichen P+D-Projekten abgegeben.
Das Bundesamt für Energie (BFE) fördert mit dem Pilot- und Demonstrationsprogramm (P+D-Programm) die marktnahe Entwicklung von innovativen Technologien und Lösungen im Cleantech-Bereich. Es werden Projekte unterstützt, welche der sparsamen und rationellen Energieverwendung oder der Nutzung erneuerbarer Energien dienen. Das P+D-Programm erleichtert mit seiner subsidiären Förderung die Umsetzung der Ergebnisse der schweizerischen Energieforschung im Markt.
Kurzbeschrieb
Pilot- und Demonstrationsprojekte des BFE werden wie folgt definiert:
Pilotprojekte dienen der technischen Systemerprobung. Sie werden in einem Massstab realisiert, der die Bestimmung wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Daten erlaubt, die im Laborversuch nicht gewonnen werden können. Sie sind eine notwendige Stufe in der Entwicklung industrieller Produkte, Konzepte und Verfahren (Technologiereifestufen 4 – 7).
Demonstrationsprojekte dienen der Markterprobung. Sie werden im Massstab 1:1 realisiert und ermöglichen eine umfassende technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Beurteilung im Hinblick auf die effektive Markteinführung. Sie geben insbesondere Antworten auf Fragen zum Wartungs- und Unterhaltsaufwand. Sie machen ausserdem potenzielle Anwender auf die neue Technologie, das neue Produkt, die neue Organisationsform oder das neue Instrument aufmerksam (Technologiereifestufen 7 – 9).
Demonstrationsprojekte können ausserdem vom BFE als Leuchtturmprojekte anerkannt werden, wenn diese der Bekanntmachung von neuen, wegweisenden Konzepten und Technologien dienen sowie eine hohe Ausstrahlung entfalten. Ob ein Projekt sich als Leuchtturm eignet, entscheidet das BFE im Rahmen der Evaluation des Gesuches.
Teilnahmekriterien
Mit dem P+D-Programm können Projekte gefördert werden, sofern:
diese der sparsamen und effizienten Energieverwendung oder der Nutzung erneuerbarer Energien dienen
das Anwendungspotential und die Erfolgswahrscheinlichkeit genügend gross sind
diese innovativ sind und sich vom Stand der Technik abheben
diese der Energiepolitik des Bundes entsprechen
die gewonnenen Resultate der Öffentlichkeit zugänglich sind und interessierten Kreisen bekannt gemacht werden
Die Förderung des BFE orientiert sich an den Zielsetzungen und Massnahmen der Energiestrategie 2050. Ergänzend dazu gelten die Schwerpunkte der Energieforschung des Bundes gemäss Energieforschungskonzept.
Eine vollständige Übersicht der bei der Evaluation angewandten Kriterien findet sich in der Vollzugsweisung zum P+D+L-Programm.
Ausschlusskriterien
Bereits durchgeführte Arbeiten sowie bereits abgeschlossene Projekte werden nicht unterstützt (die rückwirkende Unterstützung ist ausgeschlossen)
Die durchgeführten Arbeiten müssen in der Schweiz einzigartig sein (keine bestehenden, ähnlichen Projekte)
Vorhaben von Verwaltungseinheiten des Bundes (Bundes- und Flag-Ämter bzw. erster und zweiter Kreis) sind ausgeschlossen.
Finanzierung
Die gewährte Finanzhilfe für P+D-Projekte ist auf 40% (in Ausnahmefällen 60%) der anrechenbaren Projektkosten begrenzt.
Die von verschiedenen Bundesprogrammen zugesprochenen Finanzhilfen können nicht kumuliert werden. Geniesst das Projekt die Unterstützung eines anderen Bundesprogramms, muss dies angegeben werden, wonach der Beitrag des BFE entsprechend gekürzt wird. Wird ein Gewinn erwirtschaftet, kann die Rückerstattung der Finanzhilfe nach Massgabe der erzielten Erträge verlangt werden. Gleichfalls werden die gesamten gemäss Art. 19 und 24 EnG erhaltenen Vergütungen von den berücksichtigten Kosten abgezogen (Einspeisevergütung und Investitionsbeiträge).
Gegenwärtig stehen dem BFE für die Unterstützung von P+D-Projekten jährlich rund CHF 25 Mio. zur Verfügung. Diesen Beträgen sind jeweils die im Vorjahr bereits verpflichteten Mittel abzuziehen. Die Genehmigung der Budgets durch die eidgenössischen Räte bleibt vorbehalten. Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Bottom-up-Ansatz.
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung
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