Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit (QuNaV)

Im Rahmen der Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV) können innovative Projekte mit Finanzhilfen unterstützt werden, die einen Mehrwert in den Bereichen Nachhaltigkeit oder Qualität bieten und die landwirtschaftliche Wertschöpfung langfristig erhöhen. Ziel der QuNaV ist die Förderung von Innovation in der Land- und Ernährungswirtschaft zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Kurzbeschrieb

Gefördert werden vier Typen von Projekten: 

  • Produktionsstandards (private und freiwillige Qualitätsstandards oder Labelprogramme), welche Marktpotenzial auf nationaler Ebene und einen deutlichen Mehrwert im Bereich der Qualität und Nachhaltigkeit aufweisen. 
  • Neue Geschäftsmodelle, welche als gemeinschaftliche Vorhaben von Produzierenden, Verarbeitenden oder Handelsunternehmen entwickelt werden und die  Qualität und Nachhaltigkeit von Produkten oder Prozessen beabsichtigen. 
  • Neue Projektideen im Sinne der QuNaV sind Vorhaben der überbetrieblichen Zusammenarbeit auf Stufe der Landwirtschaft, welche die Nachhaltigkeit von Produkten oder Prozessen fördern. 
  • Vorabklärungen für Produktstandards, neue Geschäftsmodelle oder neue Projektideen können ebenfalls über QuNaV unterstützt werden. 

Als Trägerschaften kommen Akteure aus der Land- und Ernährungswirtschaft (filière agroalimentaire) in Frage, wobei die Landwirtschaft (Produzentenstufe) in geeigneter Form in die Trägerschaft eingebunden sein muss. Einzelbetriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.

Mit AgrIQnet wird die Umsetzung der QuNaV unterstützt. AgrIQnet ist gleichzeitig eine Plattform für die Einreichung von Projekten als auch ein Netzwerk, das passende Partner zusammenbringt, um ein Projekt zu lancieren. Die Plattform wird getragen vom Schweizer Bauernverband (SBV), Swiss Food Research (SFR), dem Verein Qualitätsstrategie (VQS), Agridea und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).

Teilnahmekriterien

Damit ein Projekt mit der QuNaV unterstützt wird, muss das Projekt einen Mehrwert im Bereich Nachhaltigkeit und Qualität aufweisen. Folgende Kriterien gilt es zu beachten, damit ein Projekt finanziell unterstütz werden kann: 

  • Mehrwert im Bereich Nachhaltigkeit: Die Projekte müssen mindestens auf zwei von drei Dimensionen der Nachhaltigkeit einen positiven Einfluss haben. 
    • Beitrag zur Wertschöpfung der Landwirtschaft, d.h. positiver Einfluss auf die Absatzmenge, den Produzentenpreis oder den Marktzugang schweizerischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Dienstleistungen
    • Beitrag zur ökologischen Dimension, wenn Projekte ökologisch tragfähig und ressourcenschonend sind, d.h. beispielsweise zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen oder die Biodiversität fördern. 
    • Beitrag zur sozialen Dimension, indem die Projekt soziale gerecht sind und der Gemeinschaft zugutekommen, d.h. beispielsweise zur Verbesserung der Lebensqualität oder Chancengleichheit beitragen. 
  • Mehrwert im Bereich Qualität: Die Projekte müssen unter Berücksichtigung der Erwartungen der Kunden und der Perspektive von Produzierenden und Verarbeitenden zur erhöhten Qualität von Produkten oder Verfahren beitragen. Dabei müssen Qualitätsmerkmale verfolgt werden, welche deutlich über den gesetzlichen Anforderungen liegen. 
  • Innovationscharakter: Die Projekte (Produktionsstandards, neue Geschäftsmodelle, neue Projektideen und Vorabklärungen) müssen ein neues oder verbessertes Produkt oder Verfahren hervorbringen und sich von bisherigen Produkten und Verfahren unterscheiden. 
  • Stärkung der Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette (gemeinsame Trägerschaft)
  • Selbsttragende Finanzierung nach Ablauf der Starthilfe (max. vier Jahre)

Eine positive Wirkung auf die landwirtschaftliche Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit ist eine zwingende Voraussetzung. Zusätzlich muss die soziale oder ökologische Nachhaltigkeit und die Qualität verbessert werden. 

Ausschlusskriterien

  • Förderung von Einzelbetrieben, mindestens zwei Produzenten müssen an einem Projekt beteiligt sein
  • Finanzierung von Infrastrukturen
  • Finanzierung bereits laufender Massnahmen und/oder Projekte
  • Regionale Projekte ohne Modellcharakter für die gesamte Schweiz bzw. die ganze Branche

Finanzierung

  • Bei Vorabklärungen zu Vorhaben können maximal CHF 20'000 respektive 50% der Kosten gefördert werden
  • Bei der Startphase von innovativen Projekten / Produktionsstandards können maximal 50% der Kosten gefördert werden, gebunden an die Massnahme
  • Bei der Teilnahme an innovativen Projekten / Produktionsstandards können maximal 50% der Kosten gefördert werden, gebunden an den Landwirtschaftsbetrieb
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

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