Die Plattform für Regionalentwicklung in der Schweiz
Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung
Mit den Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung fördert der Bund neue Ansätze und Methoden: Lokalen, regionalen und kantonalen Akteuren wird ein Anreiz gegeben, innovative Lösungsideen in den vom Bund gesetzten Schwerpunkten zu entwickeln und vor Ort zu erproben. Das Erreichte sowie das Gelernte sollen verankert und Vorbild für andere Vorhaben werden.
Kurzbeschrieb
Mit den Modellvorhaben unterstützt der Bund Projekte von lokalen, regionalen und kantonalen Akteuren, die neue Ansätze, Methoden und Verfahren für die Umsetzung einer nachhaltigen Raumentwicklung erproben. Diese sollen mit innovativen Ansätzen und abgestimmt auf die Ziele des Raumkonzepts Schweiz die Lebensqualität und die Wettbewerbsfähigkeit verbessern sowie die Solidarität innerhalb und zwischen den Regionen stärken. Die Modellvorhaben sollen auch Hinweise für die Anpassung und Weiterentwicklung der raumwirksamen Politiken des Bundes geben.
Das Programm Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung legte für die vierte Phase folgende Themenschwerpunkte fest:
Digitalisierung für die Grundversorgung nutzen
Integrale Entwicklungsstrategien fördern
Landschaft ist mehr wert
Siedlungen, die kurze Wege, Bewegung und Begegnung fördern
Demographischer Wandel: Wohn- und Lebensraum für morgen gestalten
Teilnahmekriterien
Der Bund unterstützt die Erarbeitung von Prozessen, Strategien, organisatorischen Strukturen, planerischen oder rechtlichen Grundlagen sowie von weiteren Instrumenten, die eine konkrete Antwort auf die in den Themenschwerpunkten beschriebenen Herausforderungen bieten. Die detaillierten Teilnahmekriterien je nach Themenschwerpunkt sind in den Ausschreibungsunterlagen zu finden unter www.modellvorhaben.ch.
Ausschlusskriterien
Die Errichtung von Infrastrukturen sowie Forschungsprojekte werden vom Bund im Rahmen der Modellvorhaben nicht unterstützt.
Finanzierung
Die Unterstützung durch den Bund ist zeitlich auf höchstens vier Jahre begrenzt und subsidiär. Sie beträgt maximal 50% des Budgets des Vorhabens und höchstens CHF 200 000 für die gesamte Projektdauer. Der restliche Mittelbedarf für das Vorhaben muss von der Trägerschaft oder weiteren Partnern garantiert werden. Für Modellvorhaben als solche sind keine weiteren Bundesgelder (Doppelsubventionierung) verfügbar. Die in das Projekt eingebundenen öffentlichen Körperschaften können Eigenleistungen nicht als finanzielle Beiträge geltend machen.
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung
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