Die Plattform für Regionalentwicklung in der Schweiz
Schweizer Berghilfe
Die Finanzierungshilfe steht allen privatwirtschaftlichen Projektträgern im Berggebiet offen. Die geförderten Projekte haben eine wirtschaftliche Tätigkeit zum Ziel, die dafür notwendige Investition kann aber nicht aus eigener Kraft getätigt werden. Im Fokus stehen deshalb Klein- und Kleinstunternehmen.
Kurzbeschrieb
Die Schweizer Berghilfe ist eine ausschliesslich durch Spenden finanzierte Organisation mit dem Ziel, die Existenzgrundlagen und die Lebensbedingungen im Schweizer Berggebiet zu verbessern.
Unterstützt werden deshalb primäre Projekt mit einer positiven Arbeitsplatzwirkung nach dem «Hilfe zur Selbsthilfe» Prinzip. Daraus leiten sich zwei Grundsätze der Unterstützung ab:
Erstens muss die Initiative für ein Vorhaben von den Menschen im Berggebiet selber ausgehen. Sie sind für ihre Projekte verantwortlich und tragen damit das unternehmerische Risiko
Zweitens unterstützt die Berghilfe subsidiär nachdem Eigen- und Fremdmittel sowie öffentliche Fördergelder ausgeschöpft sind
Eine weitere Voraussetzung für Unterstützung ist die Lage im Berggebiet. Die Berghilfe stützt sich dabei auf den vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) definierten Perimeter der landwirtschaftlichen Bergzonen.
Im Fokus der Unterstützung stehen Klein- und Kleinstunternehmen (bis 50 Vollzeitäquivalente). Die Unterstützung erfolgt in der Form eines A-fonds-perdu Beitrages. In der Regel wird damit die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt, damit grössere Investitionen getätigt werden können. Die Unterstützung erfolgt bedarfsgerecht, aber stets im Sinne einer Restfinanzierung.
Für das Projekt besteht ein gesetzlicher Auftrag (z.B. keine Schulhäuser, Lawinenverbauungen, usw.)
Das Projekt wurde bereits umgesetzt
Es ist kein Vorhaben mit Investitionscharakter, sondern es geht um Deckung von laufenden Kosten / Betriebskosten
Spezifisch im Tourismus ausgeschlossen sind
Beherbergungsbetrieb mit 4- oder 5-Sterne-Klassifikation oder mehr als 50 Zimmern
Gruppenunterkünfte, Ferienwohnungen und -häuser mit geringer direkter Wertschöpfung oder mit über 100 Betten
Berghütten im Eigentum einer national tätigen Organisation
Attraktionen ohne offensichtlichen Bezug zur Natur und Kultur
Projekte, die Umsatz hauptsächlich mit Gästen des alpinen Wintersports machen
Spezifisch im Gewerbe ausgeschlossen ist der Hoch- und Tiefbau inkl. dem Baunebengewerbe (ausser Holzindustrie)
Finanzierung
Die Unterstützung erfolgt bedarfsgerecht, aber stets im Sinne einer Restfinanzierung, d.h. subsidiär nachdem Eigen- und Fremdmittel sowie öffentliche Fördergelder ausgeschöpft sind.
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung
Im Finanzhilfe-Tool stellen wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern Förderinstrumente im Bereich der Schweizer Regionalentwicklung vor.
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