Schweizer Berghilfe

Die Finanzierungshilfe steht allen privatwirtschaftlichen Projektträgern im Berggebiet offen. Die geförderten Projekte haben eine wirtschaftliche Tätigkeit zum Ziel, die dafür notwendige Investition kann aber nicht aus eigener Kraft getätigt werden. Im Fokus stehen deshalb Klein- und Kleinstunternehmen.

Kurzbeschrieb

Die Schweizer Berghilfe ist eine ausschliesslich durch Spenden finanzierte Organisation mit dem Ziel, die Existenzgrundlagen und die Lebensbedingungen im Schweizer Berggebiet zu verbessern.

Unterstützt werden deshalb primäre Projekt mit einer positiven Arbeitsplatzwirkung nach dem «Hilfe zur Selbsthilfe» Prinzip. Daraus leiten sich zwei Grundsätze der Unterstützung ab:

  • Erstens muss die Initiative für ein Vorhaben von den Menschen im Berggebiet selber ausgehen. Sie sind für ihre Projekte verantwortlich und tragen damit das unternehmerische Risiko
  • Zweitens unterstützt die Berghilfe subsidiär nachdem Eigen- und Fremdmittel sowie öffentliche Fördergelder ausgeschöpft sind

Eine weitere Voraussetzung für Unterstützung ist die Lage im Berggebiet. Die Berghilfe stützt sich dabei auf den vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) definierten Perimeter der landwirtschaftlichen Bergzonen.

Im Fokus der Unterstützung stehen Klein- und Kleinstunternehmen (bis 50 Vollzeitäquivalente). Die Unterstützung erfolgt in der Form eines A-fonds-perdu Beitrages. In der Regel wird damit die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt, damit grössere Investitionen getätigt werden können. Die Unterstützung erfolgt bedarfsgerecht, aber stets im Sinne einer Restfinanzierung.

Teilnahmekriterien

  • Das Projekt muss im Schweizer Berggebiet liegen. Für alle Projekte gelten die Bergzonen 1-4 resp. das Sömmerungsgebiet gemäss BLW
  • Beim Investitionsvorhaben handelt es sich um eine privatwirtschaftliche Initiative
  • Es wird eine wirtschaftliche Tätigkeit angestrebt
  • Es besteht eine Finanzierungslücke, nachdem Eigen- und Fremdmittel sowie staatliche Beiträge ausgeschöpft sind

Ausschlusskriterien

Generell

  • Die Lage des Projekts ist nicht in einer Bergzone 1-4 resp. im Sömmerungsgebiet gemäss Bundesamt für Landwirtschaft
  • Für das Projekt besteht ein gesetzlicher Auftrag (z.B. keine Schulhäuser, Lawinenverbauungen, usw.)
  • Das Projekt wurde bereits umgesetzt
  • Es ist kein Vorhaben mit Investitionscharakter, sondern es geht um Deckung von laufenden Kosten / Betriebskosten

Spezifisch im Tourismus ausgeschlossen sind

  • Beherbergungsbetrieb mit 4- oder 5-Sterne-Klassifikation oder mehr als 50 Zimmern
  • Gruppenunterkünfte, Ferienwohnungen und -häuser mit geringer direkter Wertschöpfung oder mit über 100 Betten
  • Berghütten im Eigentum einer national tätigen Organisation
  • Attraktionen ohne offensichtlichen Bezug zur Natur und Kultur
  • Projekte, die Umsatz hauptsächlich mit Gästen des alpinen Wintersports machen
  • Spezifisch im Gewerbe ausgeschlossen ist der Hoch- und Tiefbau inkl. dem Baunebengewerbe (ausser Holzindustrie)

Finanzierung

Die Unterstützung erfolgt bedarfsgerecht, aber stets im Sinne einer Restfinanzierung, d.h. subsidiär nachdem Eigen- und Fremdmittel sowie öffentliche Fördergelder ausgeschöpft sind.

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Im Finanzhilfe-Tool stellen wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern Förderinstrumente im Bereich der Schweizer Regionalentwicklung vor.

Nutzen Sie die Filtermöglichkeiten gemäss Ihren Präferenzen und Sie erhalten einen guten Überblick zu Förderinstrumenten, welche zu Ihrem Projektvorhaben passen könnten!

Artikel teilen
Newsletter abonnieren
regioS Blog