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Bürgschaften des Bürgschafts- und Finanzzentrums (CCF AG)
Mittels Bürgschaften für Bankkredite oder Leasings kann die CCF AG Unternehmen bei der Beschaffung von Fremdkapital unterstützen. Dies können sowohl anerkannte und gut etablierte Unternehmen sein, wie auch Start-Ups. Zudem bietet die CCF AG auch Beratungsdienstleistungen und Budgetexpertisen an.
Kurzbeschrieb
Das Bürgschafts- und Finanzzentrum ist der Finanzdienstleister von Business Valais, der kantonalen Wirtschaftsförderung. Seine Tätigkeit und Aufgabe basiert auf dem Gesetz über die kantonale Wirtschaftspolitik vom 11. Februar 2000.
Bürgschaften für KMU: CCF AG ist die Walliser Vertretung von Bürgschaft Westschweiz. Diese hat zum Ziel, selbstständig Erwerbende und KMU’s traditioneller Branchen wie Handwerk, Handel, Gastronomie usw. beim Erhalt von Bankkrediten zu unterstützen.
Bürgschaften von Bank- und Leasingkrediten: Bürgschaften haben zum Ziel, KMU bei der Finanzierung von Investitionsprojekten zu unterstützen oder Kredite im Falle einer Restrukturierung zu sichern.
Bürgschaften für Anzahlungsgarantien von Banken: Diese Bürgschaft soll Walliser KMU den Erhalt von Bankgarantien zur Absicherung von Akontoleistungen von Kunden ermöglichen.
Da der Bund oder der Staat Wallis diese Bürgschaften garantieren, werden diese von Finanzinstituten geschätzt und als Sicherheit erster Güte eingestuft.
Teilnahmekriterien
Mindestens eines der drei folgenden Kriterien muss erfüllt sein:
Innovation,
Erzielung von Umsatz überwiegend ausserhalb des Kantons,
nachhaltige Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Die Kriterien beinhalten die Rentabilität und die Realisierbarkeit der Projekte. Ebenfalls beurteilt wird die wirtschaftliche Auswirkung auf die Region und die nachhaltige Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.
Jeder Antragsteller respektive die Verantwortlichen im Falle einer juristischen Person müssen die Realisierbarkeit und Lebensfähigkeit ihres Projektes aufzeigen können. Ausserdem müssen diese über die nötigen unternehmerischen Qualitäten sowie fachlichen Kompetenzen verfügen.
Ausschlusskriterien
Einzelbetriebe ohne Gewinnorientierung können nicht unterstützt werden.
Nicht unterstützt werden Unternehmen der Landwirtschaft, es sei denn, sie weisen industriellen oder teilindustriellen Charakter auf. Diese können dann unterstützt werden, wenn keine anderen staatlichen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
Unternehmen und Organisationen, deren Aktienkapital direkt oder indirekt zu über 50% durch öffentliche Beiträge finanziert wird, sind von der Gewährung dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen.
Finanzierung
Bürgschaften für KMU: Es können Kredite bis maximal CHF 1 Mio. verbürgt werden. Der Betrag der Bürgschaft entspricht der Kreditsumme zuzüglich einer Reserve von 20%.
Bürgschaften von Bank- und Leasingkrediten: Der Betrag einer kantonalen Bürgschaft ist auf ein Kreditminimum von CHF 125'000 und auf ein Kreditmaximum von CHF 2 Mio. festgelegt. Ferner wird grundsätzlich ein Zuschlag von 20% als Reserve auf dem verbürgten Kredit einkalkuliert.
Bürgschaften für Anzahlungsgarantien von Banken: Die CCF AG bestimmt eine Limite für die Ausstellung einer oder mehrerer Bürgschaften für Anzahlungs-garantien von Banken. Die Limite wird für jedes Unternehmen separat festgelegt, ist aber auf CHF 500'000 begrenzt.
Handwerksunternehmen werden von der Bürgschaft Westschweiz durch die Vergabe von teilweise durch den Bund abgesicherten Bürgschaften unterstützt. Es sei denn, ein Gewerbebetrieb weist industriellen oder teilindustriellen Charakter auf (z.B. aufgrund der Strukturen, Arbeitsplätze, Umsatz usw.). Eine gemeinsame Intervention der CCF AG und der Bürgschaft Westschweiz ist bei Grossprojekten solcher Unternehmen möglich.
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