Subventionen des Bürgschafts- und Finanzzentrums (CCF AG)

Eine dynamische Wirtschaftsförderung ermutigt und unterstützt Unternehmer auch dabei, die Konkurrenzfähigkeit zu steigern. Business Valais hat der CCF AG die Verantwortung übertragen, spezifische Subventionen für solche Projekte zu gewähren. Zudem bietet die CCF AG auch Beratungsdienstleistungen und Budgetexpertisen an.

Kurzbeschrieb

Das Bürgschafts- und Finanzzentrum ist der Finanzdienstleister von Business Valais, der kantonalen Wirtschaftsförderung. Seine Tätigkeit und Aufgabe basiert auf dem Gesetz über die kantonale Wirtschaftspolitik vom 11. Februar 2000.

Die verschiedenen Subventionen der CCF AG unterstützen Projekte zwecks Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit:

  • Mit der Beratungskostenmitfinanzierung soll KMU die vorgängige Überprüfung (Marktstudien, Schutz des geistigen Eigentums, Industrialisierung, etc.) geplanter Investitionen ermöglicht werden.
  • Die Mitfinanzierung der Teilnahme an Fachmessen hat zum Ziel, die Handelsbemühungen der KMU über Fachmessen sowie Kongresse und Fachveranstaltungen zu unterstützen.
  • Die Mitfinanzierung spezifischer Zertifizierungen hat zum Ziel, Walliser KMU dabei zu unterstützen, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse den für die Erschliessung neuer Märkte nötigen spezifischen Zertifizierungen zu unterziehen.
  • Über die Mitfinanzierung von Verkaufsvorstössen sollen Walliser KMU, die ihre Produkte und Dienstleistungen auf neuen Märkten lancieren oder bestehende Vertriebsstrukturen optimieren möchten, unterstützt werden.
  • Die Mitfinanzierung interner Entwicklungsprojekte hat zum Ziel, den Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu ermöglichen, indem diesen Projekten das qualifizierte Personal, welches aufgrund eines Auftragsrückgangs nicht in der Produktion beschäftigt werden kann, zugewiesen wird.
  • Zinskostenbeiträge helfen, Kapitalkosten zu reduzieren und tragen so zur Verbesserung der Liquidität bei. Sie können auf der Basis eines Bankkredites oder eines Leasings beantragt werden. Berechnungsgrundlage der Zinskostenbeiträge ist der verbürgte Kredit. Wird keine Bürgschaft beantragt, dient der Betrag der Investition nach Abzug der Eigenmittel als Berechnungsgrundlage.
  • Subvention zugunsten von Bergbahnunternehmen für Investitionen, die eine erhebliche Verbesserung des Angebots ermöglichen (aussergewöhnliche Projekte) und/oder Beratungskostenmitfinanzierungen und Innovationsbeiträge.

Teilnahmekriterien

Mindestens eines der drei folgenden Kriterien muss erfüllt sein:

  • Innovation,
  • Erzielung von Umsatz überwiegend ausserhalb des Kantons,
  • nachhaltige Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die Kriterien beinhalten die Rentabilität und die Realisierbarkeit der Projekte. Ebenfalls beurteilt wird die wirtschaftliche Auswirkung auf die Region und die nachhaltige Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.

Ausschlusskriterien

Einzelbetriebe ohne Gewinnorientierung können nicht unterstützt werden.

Unternehmen und Organisationen, deren Aktienkapital direkt oder indirekt zu über 50% durch öffentliche Beiträge finanziert wird, sind von der Gewährung dieser Finanzdienstleistung ausgeschlossen.

Es werden keine Subventionen an bereits realisierte Mandate oder Projekte vergeben.

Finanzierung

Mitfinanzierungen:

  • Beratungskostenmitfinanzierung - Mitfinanzierung spezifischer Zertifizierungen - von Verkaufsvorstössen: Der Beitrag beträgt bis zu 50% der effektiven und anrechenbaren Kosten, jedoch maximal CHF 50'000 pro Jahr.
  • Mitfinanzierung der Teilnahme an Fachmessen: Der Beitrag beträgt bis zu 50% der effektiven und anrechenbaren Kosten, jedoch maximal CHF 20'000 pro Jahr.
  • Mitfinanzierung interner Entwicklungsprojekte: Der Beitrag beläuft sich auf maximal 25% der Lohnsumme des letzten Geschäftsjahres, jedoch max. CHF 100'000.

Zinskostenbeiträge: Betrag von max. CHF 10‘000 pro Jahr; Dauer von max. 3 Jahre.

Es werden ausschliesslich Anträge behandelt, welche eine Finanzdienstleistung von mehr als CHF 5’000 betreffen.

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