Neue Regionalpolitik (NRP)

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) investiert der Bund zusammen mit den Kantonen in innovative Köpfe und Unternehmen, die ländliche Regionen und Berggebiete sowie Grenzregionen als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsräume attraktiv gestalten und nachhaltig weiterentwickeln wollen. Im Vordergrund stehen die Innovationsförderung, der Strukturwandel im Tourismus und die digitale Transformation der Wirtschaft.

Kurzbeschrieb

Die NRP trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Mit der NRP wollen der Bund und die Kantone die Standortvoraussetzungen für unternehmerische Aktivitäten verbessern, Innovationen und Wertschöpfung generieren sowie die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Die NRP unterstützt durch die Förderung von Projekten die Zielregionen dabei, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten. Indirekt trägt sie dazu bei, die dezentrale Besiedlung in der Schweiz zu erhalten und regionale Disparitäten abzubauen.

Es werden Projekte unterstützt, welche die Regionen dabei unterstützen, ihre Potenziale auszuschöpfen. Gefördert werden dabei auch verschiedene Formen der Zusammenarbeit – zwischen Regionen und Kantonen, zwischen öffentlichen und privaten Institutionen, zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren und Branchen, aber auch über die Landesgrenzen hinaus.

Das Mehrjahresprogramm 2024 – 2031 des Bundes definiert folgende Schwerpunkte:

Industrie / Innovation 

Innovative Produkte und Unternehmen sind wichtig für den Wohlstand in der Schweiz. Die NRP fördert überbetrieblich innovative KMU in ländlichen Räumen, Berggebieten und Grenzregionen. Dies macht die NRP insbesondere durch die Förderung kantonsübergreifender «Regionaler Innovationssysteme» (RIS), die die Vernetzung von Unternehmen, Bildung und Forschung sowie der öffentlichen Hand unterstützen.

Tourismus

Gerade in den Berggebieten spielt der Tourismus eine wichtige Rolle in der regionalen Wirtschaft. Die NRP unterstützt die Entwicklung von neuen Angeboten und innovativen Produkten im Tourismus. Sie fördert ausserdem Zusammenarbeitsprojekte zwischen Destinationen oder hilft bei der Finanzierung von touristischen Infrastrukturen, welche die regionale Wertschöpfung erhöhen. 

Digitalisierung

Die Digitalisierung betrifft alle Bereiche der Wirtschaft. Die NRP unterstützt und fördert Digitalisierungsprojekte in ihrem Zielgebiet. Weiter investiert sie in Sensibilisierungs- und Vernetzungsmassnahmen im Bereich Digitalisierung. So will sie dazu beitragen, dass keine Region den Anschluss an das digitale Zeitalter verliert. 

Querschnittsthemen

Neu werden zentrale Bereiche als Querschnittthemen in allen Programmen integriert: lokale Wirtschaft (neu), Nachhaltigkeit (verstärkt), Digitalisierung (wie bisher). 

Die Kantone bestimmen die kantonalen Förderschwerpunkte basierend auf dem von Parlament und Bund erarbeiteten «Mehrjahresprogramm» . Ob ein Projekt mit NRP-Geldern unterstützt werden kann, hängt von den strategischen Zielen und Förderschwerpunkten ab, die der jeweilige Kanton bzw. die jeweilige Region bei der Umsetzung der NRP setzen. 

Teilnahmekriterien

Die Projektförderung der NRP hat den Charakter einer Anschubfinanzierung. Unterstützt werden mit der NRP Projekte, die sich auf Aktivitäten im vorwettbewerblichen oder überbetrieblichen Bereich beziehen. Dazu zählen beispielsweise Entwicklungsprojekte oder Initiativen des Wissenstransfers zwischen Bildungs-/ Forschungsstätten und Unternehmen oder die Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsmodelle. Finanziert werden zudem Projekte, die die (institutionellen) Voraussetzungen für mehr Unternehmertum und Wettbewerbskraft verbessern, inklusive wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen (mit Darlehen).

Ausschlusskriterien

  • Grundsätzlich gibt es keine Förderung von Projekten, die nur einer einzelnen Firma zugutekommen
  • Grössere Infrastrukturvorhaben werden nur dann unterstützt, wenn sie wertschöpfungsorientiert sind. Sie müssen eine «Basis» bilden, auf der sich eine Tourismusdestination entwickeln kann oder sie müssen das bestehende Angebot substanziell ergänzen. Im Bereich der Beherbergungswirtschaft kann die NRP öffentlich zugängliche Seminar-, Wellness- und Sportinfrastrukturen von Hotelbetrieben unterstützen. Die Kantone müssen über aktuelle Seilbahnkonzepte verfügen, um Bergbahnen fördern zu können. 

Finanzierung

  • Die Finanzhilfen werden von Bund und Kantonen grundsätzlich je zur Hälfte getragen (Äquivalenzleistung der Kantone). Für Steuererleichterungen gelten besondere Bestimmungen. Die Bestimmungen bezüglich der Eigenmittel der Projektträger werden durch die Kantone definiert
  • A-fonds-perdu-Beiträge können für die Vorbereitung, die Durchführung und die Evaluation von Initiativen, Programmen und Projekten gewährt werden
  • Zinsgünstige oder zinslose Darlehen können für Vorhaben im Bereich der wertschöpfungsorientierten Infrastruktur gewährt werden
  • Kleininfrastrukturen können neu unter bestimmten Voraussetzungen mit A-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden.
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

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