Kantonales Hoteldarlehen

Der Kanton Wallis fördert mit dem kantonalen Hoteldarlehen die Tourismusbranche. Konkret fördert der Kanton mittels zinsgünstigen Darlehens den Bau und die Rennovation von Hotels sowie den Bau einfacher öffentlicher Unterkünfte. Bei Handänderungen, welche mit einer grösseren Rennovation des Beherbergungsbetriebs zusammenhängt, kann der Kanton ebenfalls finanzielle Unterstützung leisten. Wohingegen bei reinen Eigentumsübertragungen keine finanzielle Unterstützung gewährt wird.

Kurzbeschrieb

Gemäss Artikel 32 des kantonalen Gesetzes über den Tourismus vom 9. Februar 1996 kann der Kanton Wallis den Bau und die Renovation von Hotels durch zinsgünstige Darlehen fördern.

Zudem wird im gleichen Artikel festgehalten, dass der Kanton für die Organisation von Veranstaltungen, für Untersuchungen oder zur Erstellung von touristischen Anlagen finanzielle Hilfen ausrichten kann.

Teilnahmekriterien

  • Unterstützt werden Renovationen und Bauten von Hotels und einfachen Unterkünften im Kanton Wallis. Auch bei Handänderungen, welche mit einer grösseren Renovation des Beherbergungsbetriebes verbunden ist, kann der Kanton finanzielle Unterstützung leisten.
  • Investitionshilfedarlehen für die Hotellerie und einfache Unterkünfte sind grundsätzlich für kleinere und mittlere Familienbetriebe reserviert.
  • Bei der Einreichung des Gesuchs muss ein positives Gutachten der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) über die betriebswirtschaftliche Tragbarkeit des Bauvorhabens vorliegen.

Ausschlusskriterien

  • Reine Eigentumsübertragungen werden finanziell nicht unterstützt.
  • Bauten, welche bereits vor der Zusicherung der Investitionshilfe begonnen oder gar abgeschlossen wurde, werden nicht unterstützt. Ausgenommen sind Projektragende, welche vor der Zusicherung bei der RW Oberwallis AG eine Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn einholen.

Finanzierung

Die Beträge der Unterstützung entsprechen in der Regel denjenigen, die die sozio-ökonomischen Regionen in die Mehrjahresprogramme aufgenommen haben.

Die Minimalinvestitionen, um in den Genuss von Darlehen zu gelangen, betragen:

  • einfache Unterkünfte CHF 100'000.-
  • Hotelrenovation CHF 200'000.-
  • Hotelneubau CHF 1 Mio.
  • Kauf/Renovation von Hotels CHF 1 Mio.
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