Kantonaler Tourismusfonds

Der Kantonale Tourismusfond bezweckt die finanzielle Unterstützung der Tourismusbranche im Wallis. Der Kanton kann dafür langfristige Darlehen für Projekte der strukturierten Beherbergung, für Bergbahnprojekte sowie andere unternehmerische Projekte, welche als unterstützungswürdig angesehen werden, gewähren. Diese werden zinslos gewährt.

Ausserdem kann der Kanton Projekte für touristische Ausstattungen, die von bestehenden oder sich im Aufbau befindenden Unternehmen getragen werden, welche ausreichende Nachweise über ihre Fähigkeit, der Gesamtheit ihrer Verpflichtung nachzukommen eine Bürgschaft stellen.

Kurzbeschrieb

Der Fonds dient grundsätzlich der Finanzierung von touristischen Infrastrukturprojekten. Konkret werden Projekten der strukturierten Beherbergung, Bergbahnprojekten sowie anderen unternehmerischen Projekten, die als unterstützungswürdig angesehen werden, finanziell unterstützt.

Teilnahmekriterien

Diese finanzielle Unterstützung wird in Form von langfristigen Darlehen gewährleistet. Die Projekte sollten dabei gewinnorientiert ausgerichtet sein und einen Impact im Wallis haben. Zudem werden insbesondere strategische Projekte mit grosser Hebelwirkungen vom Fond unterstützt. Dazu gehören:

  • Strukturierte Beherbergungsformen:
    • Betriebsübergaben/Nachfolgeregelungen in der Hotellerie;
    • Renovation/Erweiterung/Bau von strukturierten Beherbergungsformen und deren Nebendienstleistungen.
  • Bergbahnprojekte:
    • Ersatz/Bau von Anlagen, welche von grosser Bedeutung für ein Skigebiet sind;
    • Infrastruktur, die einen rentablen Winterbetrieb ermöglicht;
    • Infrastruktur, welche zur Entwicklung des Sommer- oder des Ganzjahresangebots beiträgt.
  • andere Projekte, die geeignet sind, die Wettbewerbsfähigkeit der Destination markant zu stärken.

Ausschlusskriterien

Ausgenommen sind:

  • Projekte, welche nicht einem gewinnorientierten Zweck dienen und keinen Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft haben.
  • Projekte, welche sich nicht im Einklang mit den Leitlinien der lokalen Tourismuspolitik befinden.
  • Projekte, welche sich bereits in der Umsetzung befinden oder gar abgeschlossen sind.

Finanzierung

  • Die Darlehen werden als langfristige Darlehen gewährt und sind zinslos.
  • Das Darlehen beträgt ein Minimum von CHF 100‘000.- (wobei sich die Investitionen auf mindestens CHF 500‘000.- belaufen) bis Maximum 5% der Gesamtdotation des Fonds, Maximal jedoch CHF 2 Mio. (in Ausnahmefällen 10%.)
  • Der Tiefstbetrag für eine Bürgschaft liegt bei CHF 125‘000.- (Bürgschaften für Kredite geringer als CHF 125‘000.- sind für Hotelinvestitionen möglich) und max. CHF 4 Mio.
  •  Der Bürgschaftskredit deckt den Kreditbetrag und enthält zusätzlich eine Reserve von 10%.
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