Berggebiete und ländlicher Raum (PSRM)

Der Staatsrat hat gestützt auf das kantonale Gesetz über die Regionalpolitik vom 12. Dezember 2008 die Zonen mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und des ländlichen Raums bestimmt (PSRM-Gemeinden). Der Kanton kann in diesen Gemeinden A-fonds-perdu-Beiträge oder zinslose Darlehen (auch für Basisinfrastruktur) gewähren um die Region zu unterstützten und aktiv zu fördern.

Kurzbeschrieb

Folgende Ziele sollen durch die Entwicklungsstrategie für PSRM-Gemeinden erreicht werden:  

  • Erhalt der Autonomie und Lebensfähigkeit der Berggemeinden
  • Aufrechterhaltung der dezentralen Besiedlung
  • Bestmögliche Ausschöpfung des Entwicklungspotenzials der Berggemeinden

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Massnahmen und Projekte sollen sich an den Stärken und Potenzialen aber auch an den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung und Gäste orientieren.
  • Investitionen in Infrastruktur und Dienstleistungen sollen mehrere Funktionen erfüllen (Mehrfachnutzung) und nicht einzig auf quantitatives Wachstum ausgerichtet sein
  • Diversität (Statt Monostrukturen) ist zu fördern
  • Die Nachhaltigkeit von Massnahmen und Projekten ist erforderlich
  • Die Bevölkerung ist in die Erarbeitung von Strategien und Massnahmen einzubeziehen

Teilnahmekriterien

  • Die Gemeinden müssen über ein Leitbild verfügen, welches von der Bevölkerung mitgetragen wird. Basierend auf diesem besitzt die Gemeinde eine Entwicklungsstrategie mit Zielen, Mitteln und Massnahmen, welche sich an den Stärken und Potenzialen der Gemeinde orientiert.
  • Die Massnahmen und Projekte sind nachhaltig und die Wirkung auf den Wachstumsmotor wird nachgewiesen.
  • Die Massnahmen und Projekte tragen zur Realisierung der Entwicklungsstrategie und dessen Ziele bei.
  • Die Realisierung der Massnahmen und Projekte erfolgt in effizienten Strukturen und Organisationen, d.h. die Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Gemeinden oder andern Partnern sind ausgeschöpft.

Ausschlusskriterien

  • Projekte und Gesuche für Werke, welche bereits begonnen oder gar ausgeführt wurden, können finanziell nicht unterstützt werden. Es können jedoch Bewilligungen zum vorzeitigen Baubeginn beantragt werden. Diese Bewilligungen müssen bei der RW Oberwallis AG eingeholt werden.
  • Ausgeschlossen von den Finanzhilfen sind Gemeinden, welche nicht zu den Zonen mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und des ländlichen Raums gehören.
  • Projekte mit fehlendem Bezug zu den Zielen der Entwicklungsstrategien werden ebenfalls nicht unterstützt. Der Mehrwert für die Gemeinde und die Region muss ersichtlich sein.

Finanzierung

  • Die Beiträge durch À-fonds-perdu des Kantons dürfen 30% der anrechenbaren Projektkosten nicht übersteigen.
  • Die gewährte Finanzhilfe in Form von Darlehen ist auf 25% der Projektkosten begrenzt.
  • Das Gesamtbudget ist nicht bestimmt und läuft im Rahmen des ordentlichen Budgets der Dienststelle.

 

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

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