Kantonale Wohnbauförderung

Mit der Wohnbauförderung unterstützt der Kanton Wallis den Bau, die Rennovation und den Erwerb von Wohnung in Berggebieten und ländlichen Gebieten. Diese Unterstützung basiert auf zinsgünstigen und zinslosen Darlehen oder À-fond-perdu Beiträgen.

Kurzbeschrieb

Der Kanton Wallis kann gemäss Artikel 19 des kantonalen Gesetzes über die Regionalpolitik 2008 den Bau, das Erwerben oder Renovieren einer Erstwohnung finanziell unterstützen.

Ausgenommen davon sind Zweitwohnungen und Gemeinden, welche nicht unter den spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und des ländlichen Raums leiden. Der Staatsrat bestimmt anhand folgender Faktoren, welche Gemeinden zu den Begünstigten zählen:

  • Demographische Entwicklung
  • Extensivierung/Intensivierung der Bodennutzung
  • Übermässige Entwicklung von Steuerlast und Überbauung
  • Dynamisierung des tertiären Sektors

Prioritär werden Rennovations- und Sanierungsvorhaben innerhalb von alten Dorfteilen sowie von Neuzuzügerinnen und Neuzuzügern unterstützt.

Teilnahmekriterien

  • Das Geld dient dem Bau, der Rennovation oder dem Erwerb einer Erstwohnung in dem entsprechenden Perimeter.
  • Die Wohnbauhilfe steht ausschliesslich Gebieten des ländlichen Raums oder Berggebieten, welche spezifische Problemstellung aufweisen zur Verfügung (vgl. Artikel 3 der Verordnung zum Gesetz über die Regionalpolitik).
  • Beim Kauf muss zuerst der rechtskräftige Subventionsentscheid vorliegen, bevor die Anmeldung zur Eintragung beim Grundbuch erfolgen darf.

Ausschlusskriterien

  • Für Bauten, welche bereits begonnen haben, kann kein Gesuch mehr gestellt werden. Ausnahmen können von der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation mit einer Bewilligung zu einem vorzeitigen Baubewilligung genehmigt werden.
  • Zweitwohnungen sind von der Wohnbauhilfe ausgeschlossen.
  • À-fond-perdu Beiträge können nicht an juristische Personen vergeben werden. Wohingegen Darlehen für natürliche Personen nicht zugänglich sind.
  • Falls die Eigenmittel 33% der gesamten Investitionskosen überschreiten, kann keine Unterstützung gewährt werden.

Finanzierung

  • À- fonds-perdu Beiträge werden mittels einer einmaligen Zahlung vorgenommen und betragen maximal 10% der Investitionssumme, höchstens aber CHF 50'000.- pro Antrag.
  • Diese Beiträge werden ausschliesslich an natürliche Personen vergeben.  Die gesamten Investitionskosten betragen dabei Minimum CHF 200'000.-.
  • Nach Artikel 7 der Verordnung zum Gesetz über die Regionalpolitik beträgt die Finanzierung durch Darlehen maximal 25% der anrechenbaren Kosten.
  • Die Darlehen haben eine maximale Laufzeit von 20 Jahren und werden ausschliesslich an juristische Personen vergeben.
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Im Finanzhilfe-Tool stellen wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern Förderinstrumente im Bereich der Schweizer Regionalentwicklung vor.

Nutzen Sie die Filtermöglichkeiten gemäss Ihren Präferenzen und Sie erhalten einen guten Überblick zu Förderinstrumenten, welche zu Ihrem Projektvorhaben passen könnten!

Artikel teilen
Newsletter abonnieren
regioS Blog