alpinfra – Hilfe für Berggemeinden

Der Verein alpinfra unterstützt Schweizer Berggemeinden bei Infrastrukturprojekten. Somit möchten sie dazu beitragen, dass in der Schweiz die wirtschaftlichen Existenzgrundalgen und die Lebensbedingungen im Berggebiet erhalten und verbessert werden. Diese Unterstützungsleistungen sichern somit nachhaltig das Leben in Berggebieten.

Kurzbeschrieb

alpinfra trägt einen Teil zur Finanzierung von zeitgemässen, berggebietsspezifischen Bedürfnissen wie Mobilität, Wasser, Wärme, Elektrizität, Schutz gegen Naturgefahren, soziale Infrastruktur und andere Grundlagenverbesserung bei. Sie unterstützen verantwortbare neue sowie werterhaltende Infrastrukturprojekte.

alpinfra unterstützt ausschliesslich Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen wie des privaten Rechts. Einzelpersonen sind ausgeschlossen. Die Leistungen bestehen aus finanziellen Beiträgen. Tragbare, zumutbare Restkosten sind vom Gesuchsteller zu übernehmen. Die Leistungen kommen in erster Linie der Bergbevölkerung zugute.

Die Realisierung von Grossprojekten können in Ergänzung anderer öffentlicher Organe und/oder privater Organisationen finanziell unterstützt werden.

Teilnahmekriterien

Projekte in folgenden Bereichen werden unterstützt:

  • Periodische Wiederherstellung, Neubau, Ausbau von land- und forstwirtschaftlichen Strassen
  • Präventive Massnahmen wie Bach- und Lawinenverbauungen
  • Wiederherstellung von Infrastrukturen nach Naturereignissen
  • Bewässerungen und Entwässerungen, Wasserversorgungen
  • Wärmeverbundsanlagen
  • Soziale Infrastruktur (Schulen, Altersheime, Kinderspielplätze etc.)
  • Andere Grundlagenverbesserungen.
     

Ausschlusskriterien

alpinfra wendet die vom Vorstand erlassenen Beitragsbedingungen an. Beiträge werden nur geleistet, wenn das Projekt:

  • mindestens CHF 30'000.- Restkosten erreicht und weniger als 80% subventioniert ist
  • die Unterhaltspflichten nicht vernachlässigt wurden
  • eine Organisation aus mind. 3 Personen bildet
  • das Gesuch vor oder spätestens bei Baubeginn eingereicht wurde
  • nach landwirtschaftlichen Produktionskataster nicht in der Talzone liegt.

Finanzierung

Die Antragstellenden müssen Restkosen von mindestens CHF 30'000.- erreichen und dass Projekt darf, nicht mehr als zu 80% subventioniert sein.  

Alpinfra finanziert sich mit jährlichen Einlagen aus dem Hochgebirgskonto und so stehen jährlich ca. CHF 7 Mio. für eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung.

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Im Finanzhilfe-Tool stellen wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern Förderinstrumente im Bereich der Schweizer Regionalentwicklung vor.

Nutzen Sie die Filtermöglichkeiten gemäss Ihren Präferenzen und Sie erhalten einen guten Überblick zu Förderinstrumenten, welche zu Ihrem Projektvorhaben passen könnten!

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