Impuls-Landschaftsberatung für Gemeinden

Das aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (LKS) will das Bewusstsein und die Handlungskompetenz im Bereich Landschaft stärken. Ein grosses Potenzial liegt bei den Gemeinden, wenn diese die Landschaftsqualität in ihren Handlungsbereichen erkennen, sie bei raumplanerischen Entscheidungen berücksichtigen und aktiv zu ihrer Entwicklung beitragen. Das BAFU und die Kantone unterstützen deshalb die Gemeinden mit Impuls-Landschaftsberatungen durch ausgewiesene Fachleute.

Kurzbeschrieb

Die Impuls-Landschaftsberatung unterstützt Gemeinden zielgerichtet und mit für sie massgeschneidertem Vorgehen dabei, das Thema Landschaftsqualität zu bearbeiten. Diese Beratung zeigt der Gemeinde auf, welche Chancen sich im Zusammenhang mit dem Thema «Landschaft» im Sinne des LKS bieten. Auf Anfrage von Gemeinden oder Fachstellen zeigen die Landschaftsfachleute Möglichkeiten auf, die Landschaftsqualität in verschiedenen Landschaftsräumen, Themenfeldern und Massstäben zu sichern und zu stärken. Impulse können bei Leitbildern, Planungen oder konkreten kleineren oder grossen Projekten gesetzt werden. 

Auch Beratungen im Bereich der landschaftsbezogenen Regionalentwicklung sind möglich, bei privaten Projektträgerschaften unterstützt durch das SECO.

Teilnahmekriterien

Es ist am zweckmässigsten, wenn eine der Gemeinden die Federführung übernimmt und sich um die Anfrage beim Kanton (bzw. bei mehreren Kantonen an die Kantone) kümmert.

Neben Gemeinden können auch Regionen sich an den jeweils zuständigen Kanton wenden und um finanzielle Unterstützung einer Impuls-Landschaftsberatung nachfragen. Bedingung ist, dass die regionale Organisation oder Trägerschaft eine öffentlich-rechtliche Institution ist.

Ausschlusskriterien

Nur öffentlich-rechtliche Institutionen wie Gemeinden oder Regionen können eine Impuls-Landschaftsberatung unterstützt mit Finanzhilfen der Programmvereinbarung Landschaft des BAFU in Anspruch nehmen. Private müssen im Sinne des «Verursacherprinzips» die Kosten der Beratung selbst tragen.

Eine Ausnahme stellt das Pilotprojekt des SECO 2025-27 für eine Beratung für landschaftsbezogene Regionalentwicklung dar: Dabei können auch private Projektträgerschaften eine finanzielle Unterstützung von maximal 50% der Kosten durch das SECO beantragen.

Finanzierung

Der maximale Umfang der Impuls-Landschaftsberatung liegt bei 10 Arbeitstagen.

Der Bund beteiligt sich via die Programmvereinbarung Landschaft mit maximal 50% an den Kosten einer Impuls-Landschaftsberatungen. Dieser Anteil kann je nach kantonaler Praxis auch tiefer sein. Die Beteiligung der Kantone an den Kosten ist je nach kantonaler Praxis unterschiedlich, sie kann sich zwischen 0 bis 50% der Kosten bewegen. Somit verbleiben je nach Kanton zwischen 0 und 50% der Kosten
bei den Gemeinden.

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

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