Die Plattform für Regionalentwicklung in der Schweiz
Entwicklungsprozess Ländlicher Raum (ELR)
Das Hauptziel des ELR besteht darin, Regionen in ihrer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen, indem sektorübergreifende Interessen koordiniert, bestehende Strategien gebündelt und konkrete Massnahmen partizipativ erarbeitet werden. Der ELR zielt darauf ab, funktionale Räume zu stärken, die regionale Wertschöpfung zu fördern, Nutzungskonflikte konstruktiv zu bearbeiten und Synergien zwischen Akteuren zu nutzen. Dadurch soll eine kohärente, zukunftsfähige Entwicklung des betrachteten funktionalen Raumes ermöglicht werden.
Kurzbeschrieb
Über alle Themengebiete hinweg stimmt der ELR in einer Region die oft gegensätzlichen Interessen der verschiedenen Akteure des ländlichen Raumes aufeinander ab. Der ELR bietet die Möglichkeit, Interessenkonflikte offenzulegen und Synergien zu suchen. Indem die einzelnen Anliegen aufgezeigt, kommuniziert und diskutiert werden, wachsen gegenseitiges Verständnis und Vertrauen unter den Beteiligten.
Im Laufe des ELR entwickeln und initiieren die Beteiligten konkrete Massnahmen. Kleinere, rasch umsetzbare Massnahmen lassen sich bereits während des ELR realisieren, aufwendigere und langfristig ausgerichtete wie bspw. Gesamtmeliorationen, der Bau von Infrastrukturanlagen oder Nutzungsänderungen erfordern jedoch Folgeprozesse.
Aufgabe des ELR und der daran beteiligten Personen ist es, diese Prozesse nicht nur anzustossen, sondern auch sicherzustellen, dass diese finanziert werden und die gemeinsamen Zielvorstellungen in die Folgeprozesse integriert werden.
Teilnahmekriterien
Funktionale Räume: Ein ELR findet auf regionaler Ebene in thematisch zusammenhängenden Räumen statt.
Ergebnisoffen und strategisch: Der ELR ist ein ergebnisoffener Prozess, der auf strategischer Ebene aufzeigt, wie sich die zentralen Themenfelder einer Region gemeinsam bearbeiten lassen.
Kontinuität: Der ELR ist als iterativer Prozess angelegt. Das zu bildende Koordinationsforum kann auch über die finanzierte Projektperiode hinaus eine Koordinationsfunktion in der Region übernehmen.
Breite Beteiligung: Der ELR bindet alle relevanten Akteure/Stakeholder der Region ein und bleibt offen, weitere Akteure/Stakeholder in einer späteren Phase in das Koordinationsforum aufnehmen zu können oder anderweitig zu beteiligen.
Hohe Prozessqualität: Der ELR unterliegt einer kontinuierlichen Evaluation. Die Beteiligten legen Spielregeln der Zusammenarbeit fest.
Partizipation: Der ELR ist ein partizipativer Prozess. Die Form der Partizipation ist in einem sorgfältigen Abwägungsprozess zu wählen und die Entscheidung dazu klar zu kommunizieren.
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten: Der ELR interagiert mit bereits zur Verfügung stehenden Instrumenten, indem er sie aufgreift oder Inhalte für ihre Überarbeitung liefert.
Ausschlusskriterien
Der ELR ist keine Finanzierungsmöglichkeit für konkrete Infrastruktur- oder andere Vorhaben. Falls prioritäre Projekte auf der Basis einer strategischen Ausrichtung einer Region bereits bekannt sind, müssen andere Instrumente der landwirtschaftlichen oder regionalen Entwicklung genutzt werden (z.B. NRP).
Finanzierung
Ein ELR kann gemäss Strukturverbesserungsverordnung (SVV) oder als Projekt im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) finanziell durch den Bund unterstützt werden.
Finanzierung gemäss SVV
Nachgewiesenes landwirtschaftliches Interesse
Beiträge liegen für Kanton und Bund in der Regel jeweils zwischen 27 und 33 % der beitragsberechtigten Kosten
Verbleibende Kosten tragen die Gemeinden, eine Trägerschaft oder weitere Akteure gemeinsam
Finanzierung über die NRP
In der Phase von 2026-2027 können ELR auch über die NRP mitfinanziert werden.
Projekte, mit denen die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Räumen und Berggebieten angestossen wird
à fonds perdu Beiträge oder Darlehen
Bundesbeitrag deckt maximal 35% der beitragsberechtigten Kosten ab
Projektträger stellt eine kantonale Mitfinanzierung via ein interessiertes kantonales Fachamt sicher
Im Hinblick auf eine allfällige Weiterführung ab 2028 wird das SECO mit den kantonalen NRP-Fachstellen klären, wie die Antragstellung und NRP-Finanzierung künftig abgewickelt werden sollen.
Das gleichzeitige Beziehen von finanziellen Mitteln aus Strukturverbesserung und dem Fonds für Regionalentwicklung ist in der Phase 2026-2027 nicht möglich.
Der Projektträger beteiligt sich an der Finanzierung eines ELR mit einer finanziellen Eigenleistung von mindestens 10% aus seinem eigenen Budget. Darüber hinaus können weitere Eigenleistungen ausgewiesen werden (z.B. Arbeitsstunden).
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung
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