Absatzförderung

Die Absatzförderung unterstützt die Kommunikation über die Qualität und Mehrwerte von Schweizer Agrarerzeugnissen gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten im In- und Ausland. Die Kommunikation zielt auf eine Erhöhung der Präferenzen für Schweizer Landwirtschaftsprodukte ab. Die Absatzförderung trägt dazu bei, dass sich Schweizer Produkte gegen Importe behaupten und auf Exportmärkten bestehen können. Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft.

Kurzbeschrieb

  • Die Absatzförderung bietet subsidiäre Unterstützung von kollektiven Marketingprojekten und -vorhaben zur Förderung des Absatzes schweizerischer Landwirtschaftsprodukte
  • Die Mittelzuteilung auf einzelne Förderbereiche und die inhaltlichen Schwerpunkte zur Ausrichtung der Absatzförderung werden in einem Umsetzungsprogramm festgelegt
  • Die Absatzförderung umfasst die Bereiche Absatzförderung Inland, Absatzförderung im Ausland und Ergänzende Kommunikationsprojekte

 

Teilnahmekriterien

Gesuche können grundsätzlich von Branchen- oder Produzentenorganisationen eingereicht werden, die auf nationaler Ebene repräsentativ für ihren Produktionssektor sind. Pro Landwirtschaftsprodukt und pro Themenbereich wird jeweils nur ein national organisiertes Projekt unterstützt. 

Folgende Bedinungen werden zudem vorausgesetzt: 

  1. Zweckorientierung (i.S. von Art. 1 LAfV), Wirksamkeit (Impact) und Kosteneffizienz;
  2. Kohärenz und Fokussierung innerhalb und Synergien zwischen den einzelnen Kampagnen;
  3. Fokus auf die Mehrwerte der Schweizer Produkte;
  4.  Bearbeitung der relevanten Zielgruppen;
  5. Sichtbarmachung der Kommunikation am Point of Sale

Bei der Beurteilung der Gesuche wird vor allem auf den Einbezug der Schwerpunktthemen geachtet. Themenschwerpunkt für die Periode 2022-2025 sind folgende: 

  1. Realisierung von Synergien zwischen den einzelnen Kampagnen
  2. Sichtbarmachung der Kommunikation am Point of Sale
  3. Kommunikation der Mehrwerte im Bereich der Nachhaltigkeit der Produktion
  4.  Berücksichtigung der Ernährungsempfehlungen und Vermittlung von Information zu nachhaltigem Konsumverhalten

Gesuche um Fördermittel für Regionalprodukte in überregional organisierten Projekten können die Vereine «Culinarium Ostschweiz», «Das Beste der Region», «pays romand – pays gourmand» und «alpinavera» einreichen.

 

Ausschlusskriterien

  • Gesuche von Einzelbetrieben
  • Nur Marketing-Kommunikationsmassnahmen und Marktforschung sowie das Marketing-Controlling werden unterstützt. Die Produkt- und Preispolitik sowie Massnahmen im Bereich Distribution sind Sache der Produzenten, Verarbeiter und des Handels und werden nicht kofinanziert

Finanzierung

  • Der Bund übernimmt rund 50% der Projektkosten. Die genaue Kostenbeteiligung erfolgt innerhalb einer im Umsetzungsprogramm festgelegten Bandbreite anhand festgelegter Kriterien
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

Im Finanzhilfe-Tool stellen wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern Förderinstrumente im Bereich der Schweizer Regionalentwicklung vor.

Nutzen Sie die Filtermöglichkeiten gemäss Ihren Präferenzen und Sie erhalten einen guten Überblick zu Förderinstrumenten, welche zu Ihrem Projektvorhaben passen könnten!

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